Erbrecht

Das Erbrecht in der Lamster Kanzlei

Das Erbrecht ist ein spezieller Teil des Zivilrechts, in dem es um die Vermögensnachfolge geht. Vielen Menschen ist es ein besonders wichtiges Anliegen, entsprechende Verfügungen über ihren Tod hinaus nach ihrem Willen zu gestalten. Das gelingt vielfach nicht ohne anwaltliche Unterstützung. In der Rechtsanwaltskanzlei Lamster & Partner in Freiburg steht Ihnen ein kompetenter rechtsanwaltlicher Ansprechpartner in allen erbrechtlichen Fragen zur Verfügung.

Schriftzug Erbrecht
Im Erbrecht gibt es einiges zu beachten – vertrauen Sie auf die Kompetenz unserer Anwälte

Typische Gestaltungsmöglichkeiten im Erbrecht

Die Interessen des Erblassers müssen sich nicht mit denen des oder der Erben decken. Während es Ihnen als Erblasser häufig darum gehen wird, Ihren Nachlass frühzeitig verlässlich und gerecht zu regeln, sehen Sie als Erbe vielfach Ihre Erwartungen an den Erblasser nicht bestätigt oder streiten mit Miterben. Dabei erweisen sich die Regelung und Abwicklung eines Nachlasses häufig als komplizierte und sehr komplexe Angelegenheit. Das gilt bei der Abwicklung insbesondere dann, wenn eine Erbengemeinschaft eingesetzt wird. Wer also zu Lebzeiten Verfügungen zu seinem Nachlass trifft, die später Bestand haben und nicht langwierige Rechtsstreitigkeiten unter den Erben einmünden sollen, ist in jeder Hinsicht gut beraten, einen qualifizierten Rechtsanwalt hinzuzuziehen. Erfahren Sie bei dem Rechtsanwalt Ihres Vertrauens in der Rechtsanwaltskanzlei Lamster & Partner in Freiburg mehr zum Pflichtteil, Testament, zum Vermächtnis und als Erbe zur Erbengemeinschaft sowie zu Erbausschlagung.
Gerade auch der Erbausschlagung kommt in der Praxis eine erhebliche Bedeutung zu, weil sich ein Erbe nicht immer als vorteilhaft für den Erben erweisen muss. Dabei geht es um die Einhaltung von Fristen und um erforderliches Handeln seitens des Erben, eine frühzeitige Beratung im Erbfall in der Rechtsanwaltskanzlei Lamster & Partner ist zu empfehlen.

Die Erbengemeinschaft

Rechtlich gesehen gehört die Erbengemeinschaft zu den weniger wünschenswerten Alternativen einer Nachlassregelung. Das Verhältnis der Mitglieder einer Erbengemeinschaft untereinander ist kompliziert, und die individuelle Entscheidungsfreiheit der Beteiligten über den Nachlass ist vielen Beschränkungen unterworfen. Vielfach entwickelt sich aus einer Erbengemeinschaft eine jahrelang andauernde Auseinandersetzung unter den Erben über das Schicksal des Nachlasses. Dabei können Vermögenswerte beispielsweise aus einer Immobilie, die vererbt wurde, oftmals ebenso lange nicht realisiert werden. Meist entsteht die Erbengemeinschaft daraus, dass der Erblasser den Nachlass gerade nicht explizit geregelt hat. Lassen Sie sich zu den Vorteilen einer klaren Nachlassregelung kompetent beraten. Sind Sie Teil einer Erbengemeinschaft, stehen Ihnen unsere Rechtsanwälte ebenfalls engagiert zur Seite und vertreten Ihre Interessen gegenüber den Miterben.

Erbrechtliche Gestaltungen für Unternehmen

Gerade bei Familienunternehmen entscheidet eine rechtzeitige kluge Nachlassregelung nicht selten darüber, ob das Unternehmen den Übergang auf die nächste Generation schafft oder aber anlässlich eines Todesfalls nicht fortgeführt werden kann. Unternehmensnachfolgen müssen besonders vorausschauend geplant und behandelt werden, Verfügungen über den Tod hinaus geschickt getroffen werden. Auch hier ist qualifizierter anwaltlicher Rechtsrat gefragt.

Erbrechtliche Gestaltungen für Eheleute

Bei Eheleuten wird es häufig darum gehen, dass der zunächst überlebende Ehepartner Erbe wird und Kinder erst nach dem Tod des zweiten Ehepartners erben, um eine entsprechende Belastung des überlebenden Ehepartners zu vermeiden. Typische Gestaltungen wie das Berliner Testament bieten sich hier an. Lassen Sie sich in der Rechtsanwaltskanzlei Lamster & Partner in Freiburg zu allen Möglichkeiten beraten.

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Noch während der eigenen Lebenszeit gibt es Situationen, in denen man selbst die eigenen Interessen nicht mehr wahrnehmen kann. Das ist zum Beispiel im Kontext einer schweren Erkrankung möglich. Wenn Sie hier nicht rechtzeitig mit einer umfassenden Vollmacht in Form der Vorsorgevollmacht sowie einer Patientenverfügung eine Person Ihres Vertrauens mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen betrauen für den Notfall betrauen, kann es passieren, dass später Entscheidungen durch fremde Personen für Sie getroffen werden, die nicht unbedingt in Ihrem Sinne sind. Denken Sie deshalb nicht nur an Ihre Nachlassregelung, an Ihr Testament oder ein zu berücksichtigendes Pflichtteil, sondern auch an die verbleibende Lebenszeit und deren rechtlicher Gestaltung.

Lamster Kanzlei hilft Ihnen bei Fragen zum Erbrecht

Als breit aufgestellte Rechtsanwaltskanzlei von Arbeitsrecht bis Zivilrecht unterstützen wir Sie selbstverständlich auch in allen Bereichen des Erbrechts. Testamentsgestaltung, der Pflichtteil, die Übergabe zu Lebzeiten, oder die generelle Erbauseinandersetzung zählen zu unseren Interessenschwerpunkten. Rufen Sie uns doch gleich an. Das Team der Rechtsanwaltskanzlei Lamster & Partner freut sich auf Sie!