Kündigungsfrist und Abmahnung

Kündigungsfrist und Abmahnung im Arbeitsrecht

Eine Kündigung kann ein Arbeitsverhältnis durch einen einseitigen Rechtsakt beenden. Gleich, ob der Arbeitnehmer oder der Arbeitgeber sie ausspricht, die Kündigungsfrist spielt eine Schlüsselrolle bei der  Überprüfung dieses Rechtsaktes. Es werden verschiedene Formen der Kündigung unterschieden. Bei der verhaltensbedingten Kündigung und der fristlosen Kündigung ist eine vorhergehende Abmahnung notwendig. Bei betriebsbedingten Kündigungen, sind ebenfalls Anforderungen für deren Rechtmäßigkeit zu beachten.

Viele der arbeitgeberseitig ausgesprochenen Kündigungen sind rechtsunwirksam, weil bestimmte Vorgaben nicht eingehalten worden sind. Um die Rechtskraft einer Kündigung beurteilen zu können, sollte man sich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht oder einen Rechtsanwalt mit entsprechendem Schwerpunkt wenden. In der Rechtsanwaltskanzlei Lamster & Partner in Freiburg stehen Ihnen die Martin Lamster und Kollegen als Rechtsanwälte zur Verfügung, wenn es um Kündigungsfristen und Abmahnungen geht.

Puzzle mit Paragraphenzeichen - Die Kündigungsfrist und Abmahnung
Kündigungsfrist und Abmahnung – zwei wichtige Themen in der Lamster Kanzlei in Freiburg

Arbeitsrechtliche Kündigungsfristen

Eine rechtswirksame Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis aufgrund der Erklärung einer Vertragspartei. Eine Voraussetzung für ihre Wirksamkeit ist, dass der Gekündigte die Kündigung erhalten hat. Der Zeitpunkt des Zuganges ist auch deshalb wichtig, weil von diesem Tag an mögliche Fristen für die Einlegung von Rechtsmitteln gegen die Kündigung zu laufen beginnen.

Arbeitsrechtlich werden verschiedene Arten von Kündigungen unterschieden. Während die fristgemäße oder ordentliche Kündigung mit einer gesetzlich oder vereinbarten Kündigungsfrist ausläuft, soll die fristlose und außerordentliche Kündigung im Regelfall ihre Wirksamkeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist entfalten. Da die außerordentliche Kündigung eine besonders schwerwiegende Maßnahme für den Betroffenen darstellt, sind die Anforderungen an deren Rechtswirksamkeit besonders hoch.

Man unterscheidet außerdem betriebsbedingte und verhaltensbedingte Kündigungen. In aller Regel ist eine betriebsbedingte Kündigung eine fristgemäße Kündigung, während eine verhaltensbedingte Kündigung unter bestimmten Voraussetzungen fristlos erfolgen kann. Lassen Sie sich nach Erhalt einer Kündigung/einer Abmahnung unbedingt in der Rechtsanwaltskanzlei Lamster & Partner zu deren Rechtswirksamkeit und ihren Rechtsschutzmöglichkeiten beraten.

Viele Arbeitgeber-Kündigungen leiden an Formfehlern oder können aufgrund anderer Mängel ihre Rechtswirksamkeit nicht entfalten. Dabei ist allerdings Ihre Aktivität gefragt. Wenn sie nicht gegen die Kündigung oder Abmahnungen rechtlich vorgehen – dabei spielen vielfach Fristen eine Rolle – können diese unter Umständen rechtswirksam werden, auch wenn sie fehlerhaft sind.

Kündigung

 

Abmahnungen im Arbeitsrecht

Die verhaltensbedingte Kündigung erfolgt aufgrund eines Fehlverhaltens des Arbeitnehmers. Sie kann nicht ohne Weiteres arbeitgeberseitig ausgesprochen werden. Vielmehr muss der Arbeitnehmer vorher die Möglichkeit erhalten zu erkennen, dass er arbeitsrechtliche Pflichten verletzt und Gelegenheit zur Änderung erhalten. Der Abmahnung kommt in diesem Kontext die Funktion einer Warnung sowie Mahnung zu, die dem Arbeitnehmer deutlich machen soll, dass sein Verhalten zukünftig nicht weiter geduldet wird.

Erfahren Sie hier, wie Sie eine Abmahnung abwehren.

Mit der Abmahnung stellt der Abmahnende die Fortdauer des Arbeitsverhältnisses infrage. Allerdings ist die Kündigung dabei nur das letzte Mittel. Abmahnungen sind grundsätzlich bei verhaltensbedingten Kündigungen nur dann entbehrlich, wenn besonders schwere Pflichtverletzungen angenommen werden können oder im Falle bereits erfolgter, nicht fruchtender vorhergehende Abmahnungen. Besonders schwerwiegende Verfehlungen können etwa strafrechtlichen Handlungen gegenüber dem Arbeitgeber sein.

Abmahnungen stehen als spezielle hinweisende Elemente in Arbeitsverträgen nicht nur dem Arbeitgeber zur Verfügung. Auch der Arbeitnehmer darf abmahnen und entsprechende Pflichtverletzungen durch den Arbeitgeber rügen. Häufig sind Arbeitnehmerabmahnungen zum Beispiel, wenn der Arbeitgeber wiederholt das Gehalt unpünktlich zahlt. Da Abmahnungen eine Kündigung vorbereiten können, sollten sie immer ernst genommen werden. Viele Abmahnungen sind rechtlich angreifbar, weil sie nicht präzise genug formuliert sind oder andere Fehler aufweisen. Sie müssen das gerügte Verhalten eindeutig beschreiben, mit einer Aufforderung zur Änderung verbunden werden sowie Rechtsfolgen für die Fortführung des Arbeitsverhältnisses androhen. Es empfiehlt sich stets, die Rechtswirksamkeit der Abmahnung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht überprüfen zu lassen und gegebenenfalls die Entfernung aus der Personalakte zu verlangen.

Nach Kündigungen und Abmahnungen aktiv werden

Es ist wichtig, unverzüglich rechtliche Schritte gegen unwirksame Abmahnungen und Kündigungen einzuleiten. Gerade als Arbeitnehmer dürfen Sie dabei nicht passiv bleiben, sondern sollten zeitnah und aktiv die Unterstützung eines Rechtsanwaltes suchen. Rein formal kann insbesondere bei einer bereits ausgesprochenen Kündigung die 3-wöchige Kündigungsfrist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage relevant sein. Diese Frist beginnt mit dem Zugang der Kündigung zu laufen. Wird sie versäumt, haben Sie unter Umständen keine Möglichkeit mehr, rechtlich gegen die Kündigung vorzugehen, auch wenn diese fehlerhaft sein sollte. Beachten Sie in diesem Zusammenhang auch, dass man ihnen Passivität bei Abmahnungen und Kündigung sozialversicherungsrechtlich als Einverständnis mit einer Kündigung auslegen kann. Sie riskieren dann, dass beim Bezug von Arbeitslosengeld mindestens eine 3-monatige Sperrfrist ausgelöst wird, die den Zeitraum für den Anspruch auf Zahlung von Arbeitslosengeld entsprechend verkürzt.
Die Rechtsanwaltskanzlei Lamster & Partner Freiburg kann hier Ihre Anlaufstelle bei Abmahnungen und Kündigungen im Arbeitsrecht sein, um daraus entstehende nachteilige Rechtsfolgen für Sie zu vermeiden.

Rechtsanwaltskanzlei Lamster & Partner- im Arbeitsrecht kompetent und erfahren an Ihrer Seite.