Arzneimittelhaftung

Die Arzneimittelhaftung im Medizinrecht

Arzt Stethoskop auf Tablet
In bestimmten Fällen kann es vorkommen, dass gesetzlich zugelassene Arzneimittel trotz sachgemäßer Einnahme zu körperlichen Schäden führen. Der Gesetzgeber hat zum Schutz des Patienten im Medizinrecht die Arzneimittelhaftung geregelt. Folglich können Sie beim Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen die Arzneimittelhersteller auf Schadensersatz verklagen. Das Patientenrecht macht’s möglich.

Die Produkthaftung der Pharmaunternehmen bei Medikamentenfehlern

Der Begriff der Produkthaftung regelt den Umfang der Haftung von Herstellern für das Inverkehrbringen eigener Produkte. Im Rahmen der Arzneimittelhaftung ist die pharmazeutische Industrie für die verschiedenen medizinischen Mittel  verantwortlich. Demnach können Sie in bestimmten Fällen Schmerzensgeld von den Pharmaunternehmen einfordern, wenn Sie durch die Einnahme der Medizin körperlich geschädigt wurden. Eine medizinrechtlich spezifische Haftung erweitert also den Haftungsumfang der Unternehmen und Ihrer Möglichkeiten beim Einklagen von Schadensersatz.

 

Der Ausschluss der Arzneimittelhaftung

Allerdings bestehen eine derartige Haftung und demzufolge ein Anspruch auf Schadenersatz nicht in allen erdenklichen Situationen. Vielmehr hat der Gesetzgeber einige Tatbestände ausformuliert, die einen Ausschluss der Haftung zufolge haben. Dies ist zum einen beim bestimmungswidrigen Gebrauch der Fall. Wenn Sie zum Beispiel im Voraus Warnhinweise in den Gebrauchshinweisen ignorieren, ist die Haftung der Hersteller ausgeschlossen. Das Gleiche gilt bei einem Einsatz von Medikamenten für Erwachsene bei der Behandlung von Kindern. In diesen Fällen eignen sich die Produkte der Pharmaindustrie gerade nicht für den konkreten Fall, sodass die Schuld auf Ihrer Seite liegt. Ein Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen.

 

Die Produkthaftung von Pharmaunternehmen – zu Ihrem Schutz

Doch die Arzneimittelhaftung enthält auch Regelungen zu Ihren Gunsten. Schließlich ist es oftmals schwer bis unmöglich nachzuweisen, dass die konkrete Medizin wirklich für Ihren körperlichen Schaden verantwortlich ist. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber in § 84 II AMG eine Vermutung der Kausalität zugunsten der Anwender geregelt. Wenn das jeweilige Arzneimittel also grundsätzlich in der Lage ist, den konkreten Schaden zu verursachen, wird die Kausalität und mithin die Verursachung vermutet. Dennoch ist es ratsam, sich von einem im Medizinrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten zu lassen, da das Arzneimittelhaftungsgesetz einige Besonderheiten aufweist. Damit erhöhen Sie letztendlich die Chancen, Schmerzensgeld erfolgreich einzufordern.

Medikamente

Die rechtzeitige Meldung eines Schadens

Von besonderer Bedeutung ist die rechtzeitige Meldung eines Schadens. Denn verspätete Anzeigen gegenüber dem zuständigen Versicherer können als Verletzung Ihrer Pflichten gewertet werden. Im schlimmsten Fall entfällt dann Ihr Versicherungsanspruch von bspw. der Berufshaftpflichtversicherung. Sie sollten also immer auf eine rechtzeitige Meldung des Schadens achten – vorsorgliches Handeln ist in diesem Bereich das A und O.

 

Höhe des Schadensersatzes bei Arzneimittelhaftung

Doch mit welcher Höhe an Schadensersatz können Sie im Falle einer erfolgreichen Klage rechnen? Dies hängt stark von den jeweiligen Beeinträchtigungen ab. Das Gesetz regelt jedoch gem. § 88 AMG bereits eine Beschränkung. Denn die einmalige Haftungssumme ist bei einem Betrag von 600.000 Euro gedeckelt. Höhere Schadensersatzsummen, wie Sie vielleicht aus den USA bekannt sind, gibt es hierzulande also nicht. Letztendlich ist die Höhe einzelfallabhängig – bei einer Beratung durch einen Rechtsanwalt kann Ihnen dieser evtl. einen groben Richtwert nennen.

 

Klage auf Schadensersatz mit Ihrem Rechtsanwalt aus Freiburg

Der Arzneimittelhersteller wird Ihnen im Falle eines körperlichen Schadens nur selten freiwillig Schadensersatz zahlen. Schließlich öffnet dies die Tür für andere ähnlich gelagerte Fälle und betroffene Personen, die infolgedessen ebenfalls Schmerzensgeld einfordern könnten. Aus diesem Grund sollten Sie mit einem Rechtsanwalt gegen die Pharmaunternehmen vorgehen. Die Rechtsanwaltskanzlei Lamster & Partner beschäftigt spezialisierte Rechtsanwältinnen, die Sie gerne und professionell bei der Klage auf Schadensersatz aufgrund von Medikamentenfehlern oder ärztlichen Behandlungsfehlern unterstützen.