Arbeitsrecht

Arbeitsrecht in der Lamster Kanzlei

 

1.Einleitung

Das Arbeitsrecht bildet einen Schwerpunkt der Tätigkeit der Rechtsanwälte um Fachanwalt für Arbeitsrecht Martin Lamster. Hierbei steht die Beratung sowohl auf individualrechtlicher Ebene, als auch im kollektiven Arbeitsrecht im Zentrum. Rechtsänwalte Martin Lamster und Elias Molitor beraten sowohl Arbeitnehmer, wie auch Arbeitgeber. Auszugsweise werden die nachfolgenden Schwerpunkte dargestellt. Ununterbrochen seit 2013 ist Rechtsanwalt Martin Lamster in der Focus-Liste als Spezialist für Arbeitsrecht ausgewiesen.

1. Begründung des Arbeitsverhältnisses

Die Rechtsanwälte sollten beraten im Zuge von Einstellungsmaßnahmen, der Erstellung von Arbeits- und Geschäftsführerverträgen sowie Verträgen mit freien Mitarbeitern und Dienstverträgen. Hierzu gehört auch die Ausarbeitung befristeter Arbeitsverträge.

2. Laufendes Arbeitsverhältnis

Während des bestehenden Arbeitsverhältnisses gibt es eine Vielzahl von Ansatzpunkten für die arbeitsrechtlich kompetente Beratung durch die Rechtsanwälte der Kanzlei. Dies beginnt bei der ordnungsgemäßen Beteiligung des Betriebsrates bzw. der Mitarbeitervertretung im verfassten Betrieb. Darüber hinaus sind Gesichtspunkte wie Elternzeit, krankheitsbedingte Fehlzeiten, Altersteilzeit und betriebliche Altersvorsorge, sowie die Einhaltung der Grundsätze des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes zu beachten.

Entgeltgrundsätze, zu denen auch Gratifikationen und Karenzentschädigungen gehören, sind ebenfalls von der Beratung umfasst. Schließlich ist auch die Veränderung der Arbeitsbedingungen, zum Beispiel in Teilzeitarbeit, die Gewährung von Urlaub und natürlich auch die Reaktion auf Fehlverhalten des Arbeitnehmers oder auch des Arbeitgebers ein wichtiger Gesichtspunkt der anwaltlichen Beratung.

3. Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Hier geht es maßgeblich um die sachgerechte Vorbereitung einer Maßnahme, die zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses führen soll.  Die Vermeidung unnötiger und auch kostenintensiver arbeitsgerichtlicher Auseinandersetzungen steht dabei im Mittelpunkt.

Die Vorbereitung der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, zum Beispiel durch Ausarbeitung eines Abwicklungs- oder Aufhebungsvertrages ist selbstverständlicher Teil einer umfassenden arbeitsrechtlichen Beratung.

Schließlich gehört auch die Formulierung bzw. die Überprüfung von Zeugnistexten zu einer kompetenten arbeitsrechtlichen Beratung.

4. Prozessvertretung:

In streitigen Auseinandersetzungen vor dem Arbeitsgericht vertreten wir unsere Mandanten über sämtliche Instanzen. Schwerpunkt der Tätigkeit ist hier die Führung von Kündigungsschutzprozessen, aber auch Auseinandersetzungen über die Wirksamkeit von Abmahnungen sowie arbeitsrechtlicher Maßnahmen zum Beispiel im Rahmen von Insolvenzen und Überprüfung der Entlohnungsgrundsätze bzw. konkreten Entgeltabrechnungen.

 

Hinweis:

Der Berufsverband der Rechtsjournalisten e.V. hat im Netz einen Ratgeber zum Thema „Abmahnung im Bereich Arbeitsrecht“ veröffentlicht.