Anwalt für Nachlassverwaltung

Der Anwalt in der Nachlassverwaltung

Ein Erbfall ist für potentielle Erben nicht immer nur ein Grund zu Freude. Außerhalb einer geregelten Testamentsvollstreckung und selbst mit dieser sind viele Erbfälle unübersichtlich. Es kann deshalb oft nicht einfach entschieden werden, ob das Erbe überschuldet ist. Bei der Nachlassverwaltung als besondere Form der Nachlasspflegschaft wird auf Antrag durch das Nachlassgericht ein Nachlassverwalter bestellt, der das Erbe sichtet und Unklarheiten beseitigt. Er verwaltet das Erbe für einen begrenzten Zeitraum vollumfänglich. Bei der Beantragung kann eine befähigte Person vorgeschlagen werden, die sich der Antragssteller als Nachlassverwalter wünscht.  Wir beraten Sie in der Rechtsanwaltskanzlei Lamster & Partner in Freiburg umfassend zu diesem Thema und übernehmen als Rechtsanwalt die Aufgabe eines Nachlassverwalters.

Was ist eine Nachlassverwaltung?

Bei vielen Erbfällen gelingt es den Erben und auch manchen Testamentsvollstreckern nicht, einen Überblick über das Erbe zu gewinnen. Dieser ist zum einen notwendig, um eine mögliche Entscheidung über die Ausschlagung des Erbes wegen Überschuldung zu treffen. Zum anderen können oft Gegenstände, die zur Erbmasse gehören und solche, die Personen in einem, mit dem Verstorbenen geführten gemeinsamen Haushalt zukommen, nur schwer auseinandergehalten werden. Diese Umstände erschweren die Durchführung und Verwaltung des Erbfalls. Manchmal müssen die Erben erst ermittelt werden, was einige Zeit in Anspruch nehmen kann, gleichzeitig sollen aber dringende Maßnahmen ergriffen werden, wie z.B. Kündigung des Mietverhältnisses beim Tod des Mieters, Räumung der Wohnung, usw.

Der Nachlassverwalter wird hier als externer Dienstleister damit beauftragt, das Erbe zu sichten, die Erbmasse genau festzustellen, Vermögenswerte zu sichern und gegebenenfalls weitere Schritte wie die Beantragung einer Nachlassinsolvenz durchzuführen. Er ist somit ein Erbverwalter im besten Sinne und auf Zeit. Seine Tätigkeit ist beendet, wenn mögliche Nachlassverbindlichkeiten erfüllt  und alle Nachlassgegenstände  an die Erben herausgegeben wurden. Auch die Eröffnung eines  Nachlassinsolvenzverfahrens beendet seinen Auftrag.

Wie können Sie eine Nachlassverwaltung beantragen?

Als Erbe, als Nachlassgläubiger und als Testamentsvollstrecker können Sie beim zuständigen Nachlassgericht einen Antrag stellen. Dieser ist schriftlich einzureichen und muss neben Angaben zur Person des Antragsstellers auch begründen, warum Sie die Einsetzung eines Nachlassverwalters für sinnvoll halten. Idealerweise wird der Antrag mit einem personellen Vorschlag für die Übernahme der Tätigkeit verbunden. Hier kann zum Beispiel auf die Expertise und Erfahrung verwiesen werden, die ein dem Antragssteller bekannter Rechtsanwalt in diesem Bereich mitbringt. Wir stehen Ihnen in der Lamster Kanzlei Freiburg als engagierte und erfahrene Nachlassverwalter zur Verfügung.

Welche Qualifikationen bringt ein Nachlassverwalter mit?

Ein Anwalt mit speziellen Kenntnissen im Erbrecht kann eine Testamentsvollstreckung wie auch eine Nachlassverwaltung professionell durchführen. Gefragt sind bei dieser Tätigkeit nicht nur profunde Erbrechtskenntnisse, sondern auch Erfahrungen in der buchhalterischen Postenerfassung, dem Aufspüren und der  Bewertung von Vermögenswerten sowie eine exakte, methodische Arbeitsweise. Verhandlungsgeschick für Gespräche mit Gläubigern ist ebenso hilfreich.

Der Nachlassverwalter nimmt seine Aufgaben dabei im Rahmen eines Auftragsverhältnisses unabhängig sowie eigenverantwortlich wahr. Seine Kosten werden vom Nachlassgericht mit Blick auf den Nachlasswert festgelegt und aus dem Nachlass gedeckt. Der Nachlassverwalter untersteht der Kontrolle durch das Nachlassgericht. Handelt er pflichtwidrig, indem er gegen die Interessen von Erben und Gläubigern tätig wird, kann das Nachlassgericht ihn auf Antrag entlassen.

Welche Vor- und Nachteile hat eine Nachlassverwaltung?

Der Nachlassverwalter sichert das Erbe, tritt in Verhandlungen mit Nachlassgläubigern ein, übernimmt die Pflichten aus dem Erbfall und trennt mögliche private Werte von der Erbmasse.

Dafür verlieren die Erben für die Zeit dieser Erbverwaltung die Verfügungsgewalt für das Erbe und geben ihre Rechte daran vorläufig auf. Sie müssen außerdem die Kosten für die Dienstleistung aus dem Erbe tilgen, was ihren Erbanspruch mindert.

Gerade wegen der möglichen Nachteile aus einer solchen Verwaltung ist es wichtig, einen seriösen, vertrauenswürdigen und erfahrenen Nachlassverwalter zu finden. Sprechen Sie uns in der Rechtsanwaltskanzlei Lamster & Partner Freiburg an.