Das Fahrverbot im Verkehrsrecht
Der befristete Führerscheinentzug ist eine Sanktion, die bei einer Vielzahl von Verkehrsrechtsverstößen droht, zum Beispiel bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung. Sie kann sich für Betroffene als besonders folgenreich erweisen, etwa wenn Sie beruflich auf Ihren Führerschein angewiesen sind. Es wird deshalb häufig die Frage gestellt, ob sich der Entzug des Führerscheins nicht mit der Zahlung einer erhöhten Geldbuße und/oder mehr Punkten im Flensburger Verkehrsregister ausgleichen lässt. In der Lamster Kanzlei in Freiburg sind die Rechtsanwälte Martin Lamster, Philipp Porep und Fachanwalt für Verkehrsrecht Jan Kuhlicke auf diese sowie andere verkehrsrechtliche Fragestellungen vorbereitet.
Was müssen zu Fahrverboten wissen?
Viele Antworten zu Ihren Fragen rund um das Thema Fahrverbote finden Sie im Bußgeldkatalog.
Im Bußgeldverfahren werden Verstöße mit einer gewissen Schwere mit Fahrverboten sanktioniert. Regelmäßig werden Fahrverbote mit weiteren Sanktionen wie Bußgeldern und entsprechenden Punkten im Verkehrsregister verbunden. Auch das können Sie der Tabelle entnehmen.
Bei der Entscheidung über das Fahrverbot im Bußgeldverfahren sind die Umstände des Einzelfalls entscheidend. Der Bußgeldkatalog ist nur die Leitlinie dafür, wie typischerweise verfahren wird, wenn keine weiteren besonderen Umstände ermittelt werden konnten. Auch wenn der Bußgeldkatalog für eine Verkehrsrechtsverletzung keine Abgabe des Führerscheins vorsieht, kann unter entsprechenden Umständen diese zusätzliche Sanktion verhängt werden.
Typische Verstöße mit Androhungen von Fahrverboten werden im Folgenden kurz beschrieben.
Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung ist deren Ausmaß maßgeblich dafür, ob der Führerscheinentzug infrage kommt und für welchen Zeitraum der Führerschein entzogen wird. Innerhalb geschlossener Ortschaften sind Fahrverbote die Regel ab einer Überschreitung und 31 km/h, außerhalb geschlossener Ortschaften ab 41 km/h. Die Mindestentzugsdauer beträgt einen Monat, die maximale 3 Monate.
Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss werden unter abgestuften Voraussetzungen mit Fahrverboten geahndet. Der Rotlichtverstoß kann ebenfalls den Entzug des Führerscheins zufolge haben.
Ein Fahrverbot verhindern – ist das möglich?
Es kommt immer auf die Umstände und die Situation in jedem einzelnen Fall an. Diese prägen die hohe oder fehlende Bereitschaft des Richters, vom Entzug des Führerscheins abzusehen. Dabei kommt es zu einer Abwägung zwischen den möglichen Folgen für den Betroffenen und der Schwere seiner Verkehrsrechtsverletzung, dessen konsequente Sanktionierung mit dem befristeten Entzug des Führerscheins dem Verkehrsteilnehmer vor Augen geführt werden soll.
Bei einem Rotlichtverstoß etwa geht es darum, ob es sich um einen einmaligen oder wiederholten Vorgang handelt sowie wie lange nach Überspringen in die Rotlichtphase der Betroffene die Ampel überfahren hat. Wer hier erstmalig auffällig wurde und nur ganz knapp die Grünphase verfehlt hat, auf der anderen Seite durch den Führerscheinentzug aber seine Arbeitsstelle verlieren kann, hat bessere Chancen auf eine Umwandlung des Fahrverbots als der chronische Rotlichtfahrer mit einer langen Liste von Pflichtverletzungen.
Auch wenn besonders Berufsfahrer unter einem Fahrverbot leiden und möglicherweise sogar ihre berufliche Existenz gefährdet wird, handelt es sich bei dem Fahrverbot im Verkehrsrecht aus Sicht der staatlichen Organe immer noch um eine minderschwere Sanktion im Vergleich zum Verlust der Fahrerlaubnis. Mit entsprechenden Verkehrsrechtssachen befasste Richter legen deshalb strenge Maßstäbe an und werden sich nicht immer überzeugen lassen, ein Fahrverbot umzuwandeln. Ein im Verkehrsrecht erfahrener Rechtsanwalt wird versuchen, argumentativ zu überzeugen. Zugunsten des Betroffenen kann sich immer auswirken, dass er vorher insgesamt noch keine ähnlichen oder weitere Verkehrsrechtsverletzungen begangen hat. Auch wenn man ein typisches Augenblicksversagen, also eine momentane kurzfristige Unachtsamkeit annehmen kann, ist das vielfach überzeugend.
Mit einer besonders strengen Bewertung der Umstände müssen dagegen Führerscheinanfänger in der Probezeit rechnen sowie Wiederholungstäter.
Es spielt auch eine Rolle, dass Ersttäter (als solche gelten alle Personen, die sich in den vorangegangenen 2 Jahren keine entsprechenden schweren Verkehrsrechtsverletzungen haben zuschulden lassen kommen lassen) innerhalb einer Zeitspanne von 4 Monaten auswählen können, wann sie den Führerschein abgeben. Bei einer Verhandlung über die Umwandlung eines Fahrverbots wird ein Richter deshalb auch prüfen, ob ein einmonatiges Fahrverbot bei einem Berufsfahrer nicht mit möglichen Urlaubszeiten oder ähnlichem in seinen Folgen abgemildert werden kann.
Das Fahrverbot droht – was tun?
Wurde ein Führerscheinentzug verhängt, sollten Sie zunächst das Gespräch mit einem im Verkehrsrecht erfahrenen Rechtsanwalt suchen. In Freiburg und Umgebung ist hier die Rechtsanwaltskanzlei Lamster & Partner Ihre erste Anlaufstelle. Ihr Anwalt wird mit Ihnen gemeinsam je nach den Umständen des Einzelfalls alle Möglichkeiten durchgehen und die beste Alternative herausarbeiten. Da Fristen für die Einlegung von Rechtsmitteln bei einem Bußgeldbescheid zu beachten sind, sollten Sie sich unmittelbar nach Zugang des Bescheides rechtsanwaltlich beraten lassen.
Rechtsanwaltskanzlei Lamster & Partner Freiburg – im Verkehrsrecht routiniert und erfahren!