Qualifiziertes Arbeitszeugnis

Vorsicht vor Geheimcodes und unzulässigen Formulierungen: Lassen Sie Ihr qualifiziertes Arbeitszeugnis gründlich prüfen!

Das Arbeitszeugnis ist bei der Suche nach einem neuen Job von elementarer Bedeutung. Finden sich darin ungünstige Formulierungen, kann der weitere Berufsweg akut gefährdet sein. Es ist daher wichtig, ein erhaltenes Zeugnis auf Fehler und unzulässigen Inhalt prüfen zu lassen. 

Nutzen Sie die Möglichkeit, Ihr Arbeitszeugnis von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht überprüfen zu lassen. Zögern Sie nicht, bei allen bestehenden Fragen oder Unsicherheiten rund um den Bewertungstext eine kompetente Beratung in Anspruch zu nehmen. Das Team der Rechtsanwaltskanzlei LAMSTER & PARTNER ist gern für Sie da!

Personalchefin prüft qualifiziertes Arbeitszeugnis eines Bewerbers, Situation Bewerbungsgespräch, junger Mann lächelt Personalerin an.
Wichtig für Job & Karriere: Mit einem professionell geprüften, qualifizierten Arbeitszeugnis sind Sie auf der sicheren Seite.

Das qualifizierte Arbeitszeugnis – mehr als nur eine Beurteilung

Im qualifizierten Arbeitszeugnis sind im Gegensatz zu einem einfachen Arbeitszeugnis neben dem Nachweis einer bestimmten Beschäftigung und der reinen Leistungsbewertung des Arbeitnehmers auch dessen soziale Kompetenzen zu beschreiben. Da gerade in diesem Bereich eine Menge Interpretationsspielraum besteht und es bei einzelnen Formulierungen sogar bestimmte „Geheimcodes“ gibt, werden qualifizierte Arbeitszeugnisse häufig zum Streitfall.

Hinzu kommt, dass nicht wenige Arbeitgeber über zu wenig Wissen über die strengen Normen verfügen, die als Maßstab an ein qualifiziertes Arbeitszeugnis anzulegen sind. Es besteht nämlich die Verpflichtung, Sie als Arbeitnehmer „wohlwollend“ zu beschreiben. Bestimmte Wörter wie „Fehler“, „Schwierigkeiten“ oder „Probleme“ sind nicht zulässig! Selbst negative Bindewörter wie „leider“,, „trotzdem“, „dennoch“ u. ä. haben in einem qualifizierten Arbeitszeugnis nichts zu suchen.

Tauchen solche oder ähnliche Begriffe in Ihrem Zeugnis auf? Dann sollten Sie auf eine Abänderung bestehen! Holen Sie gegebenenfalls anwaltlichen Rat ein – am besten bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Die unscheinbaren „Geheimcodes“ im Arbeitszeugnis

Hätten Sie gewusst, dass der Satz: „Er verrichtete seine Arbeit zu unserer Zufriedenheit“ nur einem „ausreichend“ gleichkommt? Selbst wenn Sie „stets zur vollen Zufriedenheit“ gearbeitet haben sollten, ist das noch immer kein „sehr gut“, sondern allenfalls ein „gut“. Und steht in Ihrem Zeugnis: „Er erledigte seine Aufgaben mit großer Genauigkeit und Sorgfalt“, so lässt sich dieser „Code“ dergestalt entschlüsseln, dass Ihr bisheriger Arbeitgeber Sie für eine „lahme Ente“ hält und Ihre Arbeitsweise als penibel ansieht.

Grundsätzlich ist bei sämtlichen Formulierungen – beim Führungsverhalten genauso wie rund um spezielle Fähigkeiten und Kenntnisse sowie in Sachen fachliche Kompetenz – im qualifizierten Arbeitszeugnis Obacht geboten. Nachlässigkeit ist hier der absolut falsche Weg, denn mit einem ungünstigen Zeugnis wird Ihnen möglicherweise die berufliche Zukunft verbaut.

Manchmal ist es einfach nur Unwissenheit …

Nicht jeder Arbeitgeber möchte seinem ausscheidenden Mitarbeiter Steine in den Weg legen und wählt mit Absicht negative Formulierungen. Vielmehr herrscht oft einfach nur Unwissenheit, nach welchem Schema und mit welchen Elementen ein qualifiziertes Arbeitszeugnis auszustatten ist.

Erst kürzlich hat beispielsweise das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass ein Arbeitgeber den Zeugnisanspruch seines Beschäftigten nach § 109 Gewerbeordnung nicht dadurch erfüllt, dass er die Leistungen und das Verhalten seines Angestellten mittels einer Schulzeugnis ähnlichen Benotung beurteilt. Vielmehr bedarf es – so die Erfurter Richter – regelmäßig einer Abfassung im Fließtext (Aktenzeichen 9 AZR 262/20).

Solche und ähnliche gerichtliche Entscheidungen bleiben Laien (und das sind die allermeisten Arbeitnehmer und Arbeitgeber nun einmal) verborgen. Es ist daher eine sehr gute Idee, ein erteiltes Arbeitszeugnis durch einen Fachanwalt prüfen zu lassen.

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Jeder Arbeitnehmer hat Rechte – auch beim Zeugnis!

Die Rechte, die ein Arbeitnehmer gegenüber seinem Arbeitgeber besitzt, enden keineswegs mit der Kündigung oder dem Aufhebungsvertrag. Vielmehr gehört auch die Erstellung und Übersendung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses zu den Pflichten des Unternehmers. Sofern Sie eine Beschäftigungszeit von mindestens 6 Wochen absolviert haben (so die Einschätzung des Landesarbeitsgerichts Köln) muss der alte Chef Sie entsprechend beurteilen. Selbst als Auszubildender haben Sie einen grundsätzlichen Anspruch auf Erteilung eines Zeugnisses – sogar dann, wenn Sie nicht an der Abschlussprüfung teilnehmen oder diese nicht bestehen.

Arbeitszeugnis und Bewertung jetzt prüfen lassen!

Ein korrektes und gut formuliertes Arbeitszeugnis mit einer fairen Bewertung ohne „Geheimcodes“, Negativbegriffe und unzulässige Bindewörter kann der Schlüssel zu Ihrer beruflichen Karriere sein. Manchmal ist es recht einfach, das eigene Zeugnis zu verbessern oder aufgrund gesetzlicher Vorgaben umschreiben zu lassen.

Nehmen Sie deshalb unbedingt die Möglichkeit wahr, Ihr Zeugnis umfassend prüfen zu lassen. Sprechen Sie mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht, wenn Fragen zu Ihrem Zeugnis bestehen oder sich unsicher sind, welche Wirkung der Text auf einen neuen Chef haben könnte. Nehmen Sie am besten noch heute Kontakt zu den versierten Anwälten der Kanzlei LAMSTER & PARTNER in Freiburg auf und profitieren Sie von einer kompetenten Unterstützung.