Schmerzensgeld

Anspruch auf Schmerzensgeld ?

Rechtsanwaltskanzlei Lamster & Partner aus Freiburg gibt Aufschluss

Ein Verkehrsunfall ist schnell passiert. Oft werden Sie ohne eigene Schuld in ein solches Ereignis verwickelt. Kennen Sie alle Ansprüche, die Sie jetzt geltend machen können? Wissen Sie, wann und in welcher Höhe Ihnen Schmerzensgeld zusteht? In unserer Kanzlei steht Ihnen ein erfahrener und kompetenter Rechtsanwalt zur Verfügung, der Ihre Verkehrsrechtssache abwickelt und dabei auch Schmerzensgeldansprüche für Sie geltend macht. Verzichten Sie nicht auf etwas, was Ihnen zusteht. Wir stehen Ihnen im Raum Freiburg und bundesweit zur Verfügung, wenn es um die Abwicklung von Verkehrsunfällen und Schmerzensgeldansprüche in deren Kontext geht

Anspruch auf Schmerzensgeld nach Verkehrsunfall
Steht Ihnen Schmerzensgeld zu? Wir kümmern sich um Ihr Anliegen!

Was ist Schmerzensgeld eigentlich?

Schmerzensgeld und Schadensersatz unterscheiden sich: Während der Schadenersatz materielle, verkörperte Schäden an Gegenständen wie Ihrem Auto und auch Kosten für Behandlungen wegen der Verletzung Ihrer körperlichen Unversehrtheit ausgleicht, steht Ihnen Schmerzensgeld in bestimmten Fällen als Ausgleich für einen immateriellen Schaden, buchstäblich für „Ihren Schmerz“ zu. Es geht um Ihren erlittenen körperlichen oder seelischen Schaden, der Ihnen zum Beispiel von Ihrem Unfallgegner zugefügt wurde, weil bei Sie bei dem Verkehrsunfall ein schweres Schleudertrauma erlitten haben, das Sie monatelang arbeitsunfähig gemacht hat. Schmerzensgeldansprüche können nicht nur im Kontext von Verkehrsunfällen, sondern auch bei Beleidigungen oder Ihrer grün verfärbten Traumfrisur beim Friseur entstehen. Allerdings ist der verkehrsrechtliche Bereich sehr praxisrelevant und somit Gegenstand vieler Gerichtsurteile. Wir werden uns deshalb im Folgenden bei unseren Ausführungen auf diesen Bereich konzentrieren, machen aber auch in anderen Fällen Schmerzensgeldansprüche für Sie geltend.

Wann steht Ihnen Schmerzensgeld zu, in welcher Höhe besteht der Anspruch und wer zahlt ihn nach einem Verkehrsunfall?

Entscheidungen über den Schmerzensgeldanspruch orientieren sich stets an den individuellen Umständen des Einzelfalls. Da Schmerzensgeldern eine Ausgleichs- und Genugtuungsfunktion zukommt, muss deren Zahlung Billigkeitserwägungen entsprechen. Auch die Höhe eines potentiellen Schmerzensgeldanspruchs ist nicht pauschal festgelegt, es existieren aber bestimmte Richtwerte in Tabellen, die sich an bereits beendeten gerichtlichen Verfahren und den dort ergangenen Entscheidungen orientieren. Im Kontext von Verkehrsunfällen ist grundsätzlich die gegnerische Haftpflichtversicherung auch bei Schmerzensgeldansprüchen eintrittspflichtig. Sie wird allerdings häufig die Zahlung mit verschiedenen Argumenten dem Grunde und/oder der Höhe nach verweigern. Das ist einer der Gründe dafür, warum Sie als Unfallopfer gut beraten sind, einen im Verkehrsrecht erfahrenen Rechtsanwalt hinzuzuziehen. Dieser macht auch Ihren Schmerzensgeldanspruch gegenüber dem rechtlich ebenfalls versierten Haftpflichtversicherer geltend und vertritt Ihre Ansprüche gegebenenfalls vor Gericht.

Welche Faktoren wirken auf die Höhe des Schmerzensgeldanspruchs ein?

Betrachtet werden alle relevanten Umstände des Unfallereignisses und seine Folgen. Primär steht dabei im Fokus, in welcher Intensität das Unfallopfer nach Art, Schwere und Dauer der Unfallfolgen beeinträchtigt wurde. Während etwa eine Handgelenksverletzung in einer Entscheidung mit 150 EURO ausglichen wurde, führte andererseits ein schweres posttraumatisches Belastungssyndrom nach einem Verkehrsunfall zur Festsetzung eines Betrages von 22.000 EURO. Tatsächlich bestehen hier entsprechende Ermessenspielräume, so dass es ganz wesentlich auf die Argumentation ankommt. Besonders dabei ist Ihr Rechtsanwalt gefragt.

Lamster Kanzlei – das tun wir für Sie beim Schmerzensgeld nach Unfall

Wir wickeln das gesamte Unfallgeschehen rechtlich ab und machen Ihre Ansprüche gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung zunächst außergerichtlich geltend. In vielen Fällen wird der Unfall auf diesem Wege bereits rechtlich abgeschlossen. Sollte das nicht der Fall sein, machen wir Ihre Ansprüche gerichtlich geltend. Beachten Sie bitte in diesem Zusammenhang die Verjährungsfrist für Schmerzensgeldansprüche. Sie beträgt 3 Jahre und beginnt am Ende des Jahres zu laufen, in welchem Ihr Schmerzensgeldanspruch entstanden ist und Sie von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangt haben. Ausnahmen bestehen hier dann, wenn ein Schaden vorsätzlich herbeigeführt wurde, hier beträgt die Verjährungsfrist 30 Jahre. Die Verjährungsfrist ist von großer praktischer Bedeutung, weil sich die Schwere und Dauer einer Belastung häufig erst nach einiger Zeit beurteilen sowie juristisch bewerten lassen.
Lassen Sie sich nach einem Verkehrsunfall von einem kompetenten Rechtsanwalt zeitnah zu allen Ihren diversen Ansprüchen in der Rechtsanwaltskanzlei Lamster & Partner Freiburg beraten. Wir machen Ihre Ansprüche einschließlich Schmerzensgeld geltend und beachten dabei auch für Sie die Verjährungsfrist.