Gesetzlicher Kündigungsschutz Arbeitnehmer

Was Sie im Fall einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses tun können

Gesetzlicher Kündigungsschutz Arbeitnehmer: Wenn Sie eine Kündigung durch den Arbeitgeber erhalten, ist dies zunächst meist ein Schock. Weil jedoch Fristen zu laufen beginnen, ist es wichtig, dass Sie umgehend aktiv werden.

Vereinbaren Sie daher in einem solchen Fall möglichst rasch einen Beratungstermin. Zu diesem bringen Sie alle relevanten Unterlagen wie das Kündigungsschreiben, eventuelle Abmahnungen, die letzten Verdienstabrechnungen und den Arbeitsvertrag mit.  Als Fachanwalt für Arbeitsrecht werden wir im Anschluss an den Termin sofort für Sie tätig.

Symbolbild Arbeitsrecht, Frau schützt sich mit Schild vor Feuerkugeln
Im Falle einer Kündigung heißt es blitzschnell reagieren

Der Ablauf einer Kündigungsschutzklage

In der Regel reichen wir beim zuständigen Arbeitsgericht eine Kündigungsschutzklage für Sie ein. Dies ist nur dann nicht der Fall, wenn das Kündigungsschutzgesetz in Ihrem Fall nicht greift. So ist etwa dann kein Kündigungsschutz gegeben, wenn Ihr Arbeitgeber lediglich zehn Arbeitnehmer oder weniger beschäftigt.

Im Hinblick auf den Inhalt der Klage kommt es im Arbeitsrecht entscheidend darauf an, aus welchen Gründen das Arbeitsverhältnis gekündigt wurde. Bei betriebsbedingten Gründen ist die Argumentation eine andere als bei personenbedingten Gründen. Erfolgte die Kündigung betriebsbedingt, überprüfen wir, ob die Sozialauswahl in korrekter Weise erfolgt ist. Da hierbei eine Vielzahl von Kriterien eine Rolle spielen, finden sich hier so gut wie immer gute Ansatzpunkte.

Personenbedingte Kündigungen

Bei einer personenbedingten Kündigung kommt es dagegen darauf an, dass der Arbeitgeber die rechtlichen Vorgaben eingehalten hat. Eine solche Kündigung ist in der Regel nur dann zulässig, wenn der betroffene Arbeitnehmer zuvor angehört und seine gesundheitliche Situation genügend abgeklärt worden ist. Ist dies nicht der Fall, hat die Kündigungsschutzklage entsprechend Aussicht auf Erfolg.

Der Gütetermin

Das Arbeitsgericht setzt einen ersten Termin an. Dabei handelt es sich um den sogenannten Gütetermin. Bei diesem wird vonseiten des Gerichts versucht, eine gütliche Einigung zwischen den Parteien zu erwirken. Dabei geht es für gewöhnlich nicht um die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses, sondern um die Zahlung einer Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes. In die Einigung werden dann häufig noch Aspekte wie die Ausstellung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses, der Ausgleich noch bestehender Ansprüche, die Rückgabe von Arbeitsmaterialien, Unterlagen sowie eventueller Dienstwagen und viele andere Aspekte mit aufgenommen.

Symbolbild Fristen bei Kündigung, Mann im Anzug stoppt Dominoeffekt
Wenn die Frist nach einer Kündigung läuft, ist schnelle Reaktion gefordert

Wenn keine Einigung erzielt wird

Sofern der Gütetermin zu keiner Einigung zwischen den Parteien führt, wird die Verhandlung in einem weiteren Termin fortgesetzt. Dann wird über die Gründe debattiert, aus denen das Arbeitsverhältnis verhaltensbedingt, personenbedingt oder auch betriebsbedingt gekündigt wurde. Im Anschluss fällt das Arbeitsgericht dann eine Entscheidung. Fällt diese positiv für den Arbeitnehmer aus, bleibt der Arbeitsplatz erhalten. Im anderen Fall bleibt die Kündigung dagegen wirksam und das Arbeitsverhältnis ist beendet. Die unterlegene Seite hat dann die Möglichkeit, beim Landesarbeitsgericht Berufung einzulegen.

Viele juristische Fallstricke beim Kündigungsschutz

Wie sich bereits aus diesem kurzen Einblick ersehen lässt, enthält das deutsche Arbeitsrecht eine Vielzahl von Besonderheiten. Diese ergeben sich nicht nur aus dem Gesetz, sondern auch aus den Entscheidungen der Arbeitsgerichte in der Vergangenheit. Eine Kündigungsschutzklage sollte deshalb immer durch einen erfahrenen Rechtsanwalt eingereicht werden, der als Fachanwalt für Arbeitsrecht zugelassen ist. Dann ist sichergestellt, dass alle relevanten juristischen Fragen durchgeprüft worden sind, ehe die Klage eingereicht wird. Entsprechend höher liegen dann auch die Erfolgschancen für Ihren Fall.

Keine Zeit verschenken – Kündigung sofort überprüfen lassen

Wie bereits ausgeführt, bleiben Ihnen nach Eingang einer Kündigung lediglich drei Wochen, um Kündigungsschutzklage einzureichen. Vereinbaren Sie daher möglichst rasch einen Termin in unserer Kanzlei, damit wir umgehend für Sie tätig werden können. Je früher Sie anrufen, desto mehr Zeit bleibt uns, Ihren Fall eingehend zu prüfen und dann gründlich zu bearbeiten.