Fachanwalt für Arbeitsrecht

Arbeitsrecht in der Rechtsanwaltskanzlei Lamster & Partner Freiburg

Das Arbeitsverhältnis beeinflusst das Leben vieler Menschen bis in den Alltag hinein. Es bildet ihre Lebens- und Existenzgrundlage. Auch rechtlich gesehen handelt es sich um ein in der Praxis relevantes und sehr komplexes Rechtsgebiet. In der Rechtsanwaltskanzlei Lamster & Partner finden sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer fundierten Rechtsrat und rechtsanwaltliche Unterstützung, durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu allen Fragen des Arbeitsrechts. Lassen Sie sich von Anfang an durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht begleiten. So ist gewährleistet, dass Ihr Rechtsanwalt die entsprechende arbeitsrechtliche Expertise aufweist.

Das Arbeitsrecht ist unter anderem durch umfangreiche Rechtsprechung arbeitsrechtlicher Gerichte geprägt. Nur wer diese kennt und in der täglichen Arbeit anwendet, gewährleistet eine erfolgreiche rechtsanwaltliche Arbeit in arbeitsrechtlichen Fragen. Ihr arbeitsrechtlicher Fachanwalt steht für arbeitsrechtliche Rechtskenntnisse, die nachgewiesen und immer auf dem neuesten Stand sind. Davon profitieren Sie.

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Das Arbeitsrecht – worum geht es?

Wer von Arbeitsrecht spricht, meint im alltäglichen Umgang in aller Regel das Individualarbeitsrecht. Dabei geht es um das Rechtsverhältnis zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, dessen Grundlage der Arbeitsvertrag ist. Bei der Gestaltung des Individualarbeitsrechts hat der Gesetzgeber berücksichtigt, dass sich dabei zwei wirtschaftlich ungleiche Partner gegenüberstehen. Das Individualarbeitsrecht ist in weiten Teilen ein Arbeitnehmerschutzrecht, das teilweise die Vertragsfreiheit des Arbeitgebers einschränkt, um eine Benachteiligung von Arbeitnehmern zu vermeiden. Die wesentlichen rechtlichen Grundlagen finden sich in den §§ 611 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB).
Dagegen regelt das kollektive Arbeitsrecht das Verhältnis zwischen den Tarifvertragsparteien, also zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern. Auch die Rechte und Pflichten des Betriebsrats sind in diesem Bereich angesiedelt. Die arbeitsgerichtliche Gerichtsbarkeit ist den Arbeitsgerichten anvertraut. Man unterscheidet Arbeitsgerichte, Landesarbeitsgerichte und das Bundesarbeitsgericht.

Typische Fragen im Individualarbeitsrecht

Bei rechtlichen Streitigkeiten im Arbeitsrecht geht es vielfach immer wieder um ähnliche Fragen und Sachverhalte. Im Mittelpunkt stehen häufig die Gestaltung und der Bestand des Arbeitsverhältnisses. Überstunden, die Gestaltung der Arbeitszeit allgemein, die Urlaubsregelung und Schichtarbeitsmodelle beschäftigen besonders die Arbeitnehmer. Viele möchten zum Beispiel wissen, wie viel Ruhezeitzeit zwischen zwei Schichten liegen müssen (es sind 11 Stunden), was die maximal zulässige Arbeitszeit pro Tag ist (8 Stunden beträgt die regelmäßige Arbeitszeit, kurzzeitige Verlängerung auf 10 Stunden möglich) und ob ihnen Überstunden stets vergütet werden müssen.
Arbeitgeber interessieren sich dagegen vielfach dafür, wie sie einzelne Details im Arbeitsvertrag rechtlich wirksam gestalten und wie Arbeitszeitmodelle im Sinne der arbeitsrechtlichen Organisation entsprechend durchgesetzt werden können. Im Hinblick auf die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses geht es um Aufhebungsverträge, eine Abfindung und die Grundlagen der einzelnen Kündigungsformen und Kündigungsfristen.

Abmahnung und Kündigungsschutzklage – was müssen Sie beachten?

Wichtige Themenbereiche im Individualarbeitsrecht sind disziplinarische Maßnahmen im Arbeitsvertragsverhältnis sowie dessen Beendigung durch Kündigung. Zu den disziplinarischen Maßnahmen von Arbeitgeberseite gehört in erster Linie die Abmahnung. Sie nimmt auf ein Verhalten des Arbeitnehmers Bezug, das von Arbeitgeberseite nicht gewünscht ist. Sie ist vor allem regelmäßig Grundlage der verhaltensbedingten ordentlichen sowie auch außerordentlichen Kündigung. Man unterscheidet die Möglichkeiten der Kündigung sowohl danach, ob sofort oder mit einer Frist sowie ob verhaltensbedingt oder betriebsbedingt gekündigt wird.
Die ordentliche oder fristgemäße Kündigung hat eine Auslauffrist, deren Länge sich aus den entsprechenden Vorschriften des BGB gestaffelt nach der Dauer des Arbeitsvertrages bemisst. Eine außerordentliche oder fristlose Kündigung, an deren Begründung hohe Anforderungen gestellt werden, sieht keine Auslauffrist vor. Deshalb sind die Anforderungen für ihre Wirksamkeit erhöht: Es muss ein wichtiger Grund gegeben sein.
Mit der Kündigungsschutzklage können die meisten Kündigungen vor Gericht auf ihre rechtliche Wirksamkeit hin geprüft werden. Dabei geht es in erster Linie um die Formalien der Kündigung, bei der betriebsbedingten Kündigung um die Prüfung der sozialen Rechtfertigung und bei einer außerordentlichen Kündigung um eine entsprechende Bewertung des wichtigen Grundes. Wichtig ist, dass die Kündigungsschutzklage innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung beim zuständigen Arbeitsgericht erhoben werden muss. Nach Verstreichen dieser Ausschlussfrist steht dieser Rechtsbehelf gegen eine Kündigung nicht mehr zur Verfügung.
Lassen Sie sich im Fall einer Kündigung in der Rechtsanwaltskanzlei Lamster & Partner in Freiburg von Herrn Martin Lamster, seines Zeichen Fachanwalt für Arbeitsrecht, zeitnah zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten beraten. Da eine Abmahnung eine nachfolgende Kündigung vorbereiten kann, sollten Sie sich auch nach deren Erteilung sofort mit ihrem Fachanwalt für Arbeitsrecht in Verbindung setzen. Arbeitgebern ist zu empfehlen, sich vor Ausspruch von Kündigungen, insbesondere bei einer verhaltensbedingten Kündigung ebenfalls qualifizierten Rechtsrat einzuholen.

Aufhebungsvertrag und Abfindung – optimale Beratung in Freiburg

Nicht immer endet ein Arbeitsverhältnis mit einer Kündigung. Unter Umständen vereinbaren die Arbeitsvertragsparteien eine einvernehmliche Aufhebung mit Zahlung einer Abfindung. Ob eine solche Regelung günstig oder nicht günstig für den betroffenen Arbeitnehmer ist, kann eine sehr komplexe Rechtsfrage sein. Mit der Zahlung der Abfindung sind unter Umständen sozialversicherungsrechtliche Wirkung wie Sperrfisten beim Bezug von Arbeitslosengeld verbunden, die bei der Bewertung und der Vereinbarung der Höhe der Abfindungszahlung berücksichtigt werden müssen. Eine entsprechende rechtsanwaltliche Beratung ist vor Abschluss solcher Vereinbarungen deshalb dringend zu empfehlen. Abfindungen spielen auch im Kontext arbeitsgerichtlicher Verfahren eine Rolle.

Bei arbeitsrechtlichen Problemen immer zum Fachanwalt für Arbeitsrecht

Gleich, ob Abmahnung, Überstundenvergütung, Kündigung oder Arbeitszeitproblem – lassen Sie sich zeitnah von Ihrem arbeitsrechtlichen Experten unterstützen. Wir stehen Ihnen in der Rechtsanwaltskanzlei Lamster & Partner in Freiburg in allen Bereichen des Arbeitsrechts außergerichtlich und gerichtlich zur Verfügung. Beachten Sie unbedingt entsprechende Fristen und suchen Sie unverzüglich anwaltlichen Rat, insbesondere nach Ausspruch einer Kündigung.