Aufhebungsvertrag

Der Aufhebungsvertrag im Arbeitsrecht

Arbeitsrechtliche Aufhebungsverträge bieten neben der Kündigung eine weitere Möglichkeit, ein Arbeitsverhältnis zu beenden. Dabei ist der Aufhebungsvertrag im Gegensatz zur Kündigung kein einseitiger Rechtsakt, sondern ein Vertrag, der ein Einvernehmen zwischen den Arbeitsvertragsparteien Arbeitgeber und Arbeitnehmer erfordert. Er stellt eine Art Abwicklungsvertrag über das Arbeitsverhältnis dar und ist häufig mit der Zahlung einer Abfindung verbunden. Besonders dem Arbeitnehmer drohen bei dieser vertraglich vereinbarten Aufhebung des Arbeitsverhältnisses erhebliche rechtliche Konsequenzen. Es empfiehlt sich daher in jedem Fall, einen Fachanwalt für Arbeitsrecht vor Abschluss jedes Aufhebungsvertrages mit der Prüfung der vertraglichen Vereinbarung zu beauftragen. In der Rechtsanwaltskanzlei Lamster & Partner in Freiburg finden Sie kompetente und engagierte anwaltliche Ansprechpartner bei allen Fragen zum Aufhebungsvertrag.

Ein Aufhebungsvertrag vor der Unterschrift
Lassen Sie sich bei einem Aufhebungsvertrag von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten!

Der Aufhebungsvertrag und die Sperrfrist

Wer als Arbeitnehmer im Einvernehmen mit seinem Arbeitgeber eine vertragliche Aufhebungsvereinbarung abschließt um das Arbeitsverhältnis zu beenden, muss mit einer Sperrzeit beim Bezug von Arbeitslosengeld rechnen. Die Sperrfrist führt dazu, dass sich der Anspruch auf die Zahlung von Arbeitslosengeld um drei Monate oder sogar längere Zeit vermindert. Hintergrund für die Sperrzeit ist, dass der Arbeitnehmer bei freiwilligem Abschluss des Aufhebungsvertrages seine Arbeitsstelle aus eigenem Ermessen heraus aufgibt und damit den Sozialversicherungsfall in Form der Arbeitslosigkeit selbst begründet. Es gibt allerdings Möglichkeiten, die die Verhängung einer Sperrzeit verhindern können. In Freiburg stehen Ihnen die Rechtsanwälte um Martin Lamster mit ihrem Schwerpunkt im Arbeitsrecht bei der Prüfung und Anpassung von Aufhebungsverträgen kompetent zur Seite.

Brief mit Aufhebungsvertrag

Was sollten Arbeitnehmer beim Thema Aufhebungsvereinbarung noch beachten?

Aufhebungsvereinbarungen sind vielfach mit einer Abfindungszahlung verbunden, die im Vertrag festgehalten wird. Bei den Verhandlungen mit dem Arbeitgeber über die Abfindung ist vielfach taktisches Geschick hilfreich. Dabei spielt auch eine Rolle, von wem die Initiative zum Abschluss eines Aufhebungsvertrages ausgeht. Vielfach ist der Arbeitgeber eher bereit, eine entsprechende Abfindung zu zahlen, wenn er auf den Abschluss des Aufhebungsvertrages drängt und nicht der Mitarbeiter, weil der Arbeitgeber eine Kündigung umgehen will.

Arbeitnehmer sollten im Hinblick auf die mögliche Sperrzeit auch darauf achten, dass das Beendigungsdatum, welches in der Aufhebungsvereinbarung festgesetzt wird, mit der Frist übereinstimmt, die für eine ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses gelten würde. Besondere Aufmerksamkeit sollten Arbeitnehmer bei der Gestaltung des Aufhebungsvertrages den Punkten Freistellung von der Arbeit und Berücksichtigung aller Vergütungsanteile schenken. Schließlich benötigen Sie eventuell einige Zeit, um sich einen neuen Arbeitsplatz zu suchen, sodass Ihnen die Zeit der Freistellung unter Fortzahlung Ihrer Vergütung hier entgegenkommen dürfte.

Bedenken Sie bei der Erstellung eines Aufhebungsvertrages auch Ihren Anspruch auf Resturlaub und das Zeugnis.

Die Höhe der Abfindung

Vielfach vereinbaren sich Arbeitnehmer in der Aufhebungsvereinbarung auf eine zu geringe Abfindung, wenn sie ohne ihren Rechtsanwalt die Verhandlungen mit dem Arbeitgeber führen. Die möglichen finanziellen Folgen einer Sperrzeit werden vielfach bei der Festlegung der Abfindung nicht berücksichtigt. Auch die Tatsache, dass möglicherweise längere Zeit vergeht, bis der Arbeitnehmer eine neue Arbeitsstelle gefunden hat, fließt vielfach nicht in die Verhandlungen mit dem Arbeitgeber ein.

Arbeitnehmern gelingt es mit kompetenter rechtsanwaltlicher Begleitung oftmals besser, ihre Interessen bei der Abfindung berücksichtigt zu finden.

Vor dem Aufhebungsvertrag zuerst in die Rechtsanwaltskanzlei Lamster & Partner

Riskieren Sie als Arbeitnehmer keine ungewollten rechtlichen und faktischen Folgen einer Aufhebungsvereinbarung. Lassen Sie sich vor Unterzeichnung des Aufhebungsvertrages durch qualifizierte Anwälte beraten und gegebenenfalls bei der Gestaltung des Vertrages und der Höhe der Abfindung unterstützen. Auch auf das qualifizierte Arbeitszeugnis gilt es in diesem Zusammenhang zu achten.

Sichern Sie so Ihre Ansprüche und Interessen bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch einen Aufhebungsvertrag. Überlassen Sie die Rechtsfolgen eines Aufhebungsvertrages nicht dem Zufall oder Ihrem Arbeitgeber.
Rechtsanwaltskanzlei Lamster & Partner in Freiburg – erste Adresse in Sachen Aufhebungsvertrag!

 

Weitere Informationen zum Aufhebungsvertrag finden Sie hier: https://www.arbeitsrechte.de/aufhebungsvertrag/.