Patientenverfügung

Patientenverfügung

Falls Sie sich für eine Patientenverfügung interessieren, ist eine Beratung durch einen Fachanwalt für Erbrecht empfehlenswert. Dann können Sie für den Fall aller Fälle regeln, welche medizinische Behandlung erfolgen soll. Denn für den Arzt ist bei der Auswahl der Maßnahmen der Patientenwille, also Ihr Wunsch, maßgeblich.

 

Was ist eine Patientenverfügung?

Bei einer Patientenverfügung handelt es sich um ein rechtswirksames Dokument, mit deren Hilfe das Vorgehen für den Fall einer schweren Krankheit geregelt wird. Auch wenn sich niemand gerne Gedanken über schwere Krankheiten oder einen Unfall macht, haben Sie wahrscheinlich eine Meinung zum Vorgehen in einem solchen Fall. Mit der Verfügung können Sie also gem. § 1901a BGB schriftlich regeln, welche Maßnahmen getroffen werden sollen, wenn Sie zum Beispiel im Koma Ihren Willen nicht mehr preisgeben können. Diese Verfügung ist dann für die zuständigen Ärzte und Pfleger verbindlich.

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Die Kriterien für eine gültige Patientenverfügung

Doch wann ist eine solche Verfügung überhaupt wirksam? Sie sollten mit Ihrem Fachanwalt für Erbrecht sprechen, um einer etwaigen Unwirksamkeit vorzubeugen. Wenn Sie eine Patientenverfügung erstellen, müssen Sie verschiedene Dinge berücksichtigen. Grundsätzlich können Musterformulare in bestimmten Fällen ungültig sein. Sie sollten folglich immer mit Ihrem Rechtsanwalt aus Freiburg Rücksprache halten. Zu allgemeine Formulieren sind nach BGH-Rechtsprechung ein Indiz für eine Unwirksamkeit. Sie sollten also mit Ihrem Anwalt konkrete Formulierungen ausarbeiten, um eine wirksame Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung zu erstellen.

 

Der Inhalt der Patientenverfügung

Der Inhalt der Patientenverfügung muss folglich konkret und bestimmt genug sein, damit der Arzt in der Situation genau weiß, wie er vorzugehen hat. Bei einer ungenauen Verfügung ist dies nämlich oftmals nicht möglich. Aus diesem Grund sollte Inhalt der Verfügung zum einen die Angabe sein, in welchen Situationen und Fällen die Patientenverfügung überhaupt gilt. Darüber hinaus muss die Verfügung regeln, welche ärztlichen Maßnahmen gewünscht sind und welche abgelehnt werden. Aufgrund der doch einzelfallabhängigen BGH-Rechtsprechung sollten Sie einen Fachanwalt für Erbrecht zu Rate ziehen. Dieser kann Ihnen beim Entwurf helfen, sodass Sie letztendlich eine wirksame Verfügung erstellen.

 

Unterschiedliche Wege zur Patientenverfügung

Grundsätzlich gibt es verschiedene Möglichkeiten, zur Erstellung der Patientenverfügung. Mit Hilfe von einem Muster ist eine preiswerte und selbstständige Erstellung möglich – allerdings genügen nicht alle Muster den Anforderungen der Rechtsprechung. Eine weitere Möglichkeit ist die Erstellung der Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht gemeinsam mit einem Fachanwalt für Erbrecht.

 

Regelmäßige Aktualisierung vonnöten

Ganz gleich, für welche Möglichkeit der Erstellung Sie sich entscheiden – eine regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung sind empfehlenswert. Denn die persönlichen Verhältnisse oder Meinungen können sich im Laufe der Zeit ändern. Aus diesem Blickpunkt ist es ratsam, in einem regelmäßigen Abstand von zum Beispiel zwei Jahren mit einer neuen Unterschrift die fortwährende Gültigkeit der Verfügung zu bestätigen. Dann können Sie sicher sein, dass die Ärzte im Ernstfall Ihren Willen befolgen werden.

 

Beratung durch Ihren Fachanwalt für Medizinrecht

Falls Sie sich für eine Patientenverfügung in Form einer Betreuungsverfügung oder Vorsorgevollmacht interessieren, sollten Sie einen Fachanwalt für Erbrecht zu Rate ziehen. Mit Herrn Molitor und Herrn Porep sind in der Rechtsanwaltskanzlei Lamster & Partner zwei Experten für Erbrecht beschäftigt. Bei diesen können Sie eine Beratung in Anspruch nehmen, die in bestimmten Fällen sogar von der Rechtsschutzversicherung übernommen wird. Letztendlich sollte die Sicherheit hinsichtlich der Wirksamkeit Ihrer Verfügung im Vordergrund stehen – dies kann eine hochwertige und professionelle Beratung gewährleisten.