Was tun bei einem ärztlichen Behandlungsfehler?
Auch Ärzte sind nur Menschen – und Menschen machen Fehler. Wenn Ärzte allerdings Behandlungsfehler machen, kann dies gravierende Auswirkungen haben wie zum Beispiel eine körperliche Schädigung der Patienten. Falls ein ärztlicher Fehler also zu einer Schädigung bei Ihnen geführt hat, räumt Ihnen das Arzthaftungsrecht einen Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld ein.
Was sind ärztliche Behandlungsfehler?
In der medizinischen Versorgung sind Fehler in unterschiedlichen Bereichen an der Tagesordnung. Diese können bereits am Anfang der Behandlung während des Patientengesprächs sowie der Erhebung eines Befunds erfolgen. Aber auch bei Ihrer späteren Operation oder sonstigen Auswahl von medizinischen Maßnahmen können Fehler passieren. Ärzte, Pfleger, Hebammen und das sonstige medizinische Personal können Fehler begehen. Ein ärztlicher Behandlungsfehler liegt dann vor, wenn ein Arzt im Rahmen der Behandlung einen Fehler begeht, der eine Schädigung von Ihnen zur Folge hat.
Schadensersatz und die Voraussetzungen
Doch einen Anspruch auf Schadensersatz räumt Ihnen das Patientenrecht und das Arzthaftungsrecht nur in bestimmen Konstellationen ein. Denn letztendlich müssen Sie gemeinsam mit Ihrem Anwalt für Medizinrecht vor Gericht den Beweis antreten, dass ein ärztlicher Behandlungsfehler vorliegt. Es bestehen also die folgenden drei Voraussetzungen:
- Nachweis eines Behandlungsfehlers
- Nachweis einer Schädigung von Körper und Gesundheit
- Nachweis eines unmittelbaren Zusammenhangs zwischen Behandlungsfehler und Verletzung
Grundsätzlich obliegt Ihnen im Arzthaftungsrecht also der Beweis über die Voraussetzungen des Anspruchs. In bestimmten Fällen kann dies jedoch anders sein – wenn das Gericht beispielsweise einen groben Behandlungsfehler feststellt, findet eine Beweislastumkehr statt. Dies bedeutet, dass nun die Gegenseite ihrerseits den Beweis erbringen muss, dass der Behandlungsfehler eben nicht zur Verletzung Ihrer Gesundheit geführt hat.
Die Höhe des Schadensersatzes
Im Arzthaftungsrecht ist die Bestimmung der Schadensersatzhöhe Sache des Gerichts. Dies bedeutet, dass es sich dabei um eine einzelfallabhängige Entscheidung handelt. Wenn ein Behandlungsfehler zu Schmerzensgeld führt, kann der Umfang des Schadensersatzes also differieren. Neben einer reinen Geldleistung können auch zusätzliche Behandlungskosten sowie Fahrt- und Lohnkosten teilweise übernommen werden. Mit einer professionellen Beratung durch einen Anwalt für Medizinrecht erhöhen Sie die Chancen auf einen erfolgreichen Prozess.
Unterstützung durch die gesetzliche Krankenkasse
Neben körperlichen Schäden verursacht ein Behandlungsfehler vor allem eins: Unsicherheit. Wenn Sie nicht wissen, wie Sie nun vorzugehen haben, steht Ihnen die gesetzliche Krankenkasse mit Rat und Tat zur Seite stehen. Dazu sollten Sie zunächst die Krankenkasse informieren. Im Zuge einer Beratung wird Ihnen diese einen Überblick über das Patientenrecht geben. Anschließend findet eine Beurteilung des bisherigen Verlaufs der Krankheit statt, bevor ein Gutachten des Medizinischen Dienst der Krankenversicherung beauftragt wird. Zu guter Letzt stellt die Krankenkasse dann abschließend fest, ob, Ihrer Ansicht nach, ein Behandlungsfehler vorliegt. Bei einem positiven Bescheid ist nun der Gang zum Rechtsanwalt für Medizinrecht notwendig.
Das Medizinrecht – Ihr Rechtsanwalt aus Freiburg
Denn beim Medizinrecht handelt es sich um eine überaus komplexe Materie, die für den Verbraucher und Patienten nur schwer zu verstehen ist. Falls also ein ärztlicher Behandlungsfehler vorliegt, ist ein Gang zum Rechtsanwalt zwingend notwendig. Die Rechtsanwaltskanzlei Lamster & Partner klärt Sie im Rahmen einer erstmaligen Beratung über Ihre rechtlichen Möglichkeiten auf.