Kaufrecht

Kaufrecht in der Rechtsanwaltskanzlei Lamster & Partner

Kreditkarte wird zum Kauf übergeben

Die Anwälte Jan Kuhlike, Philipp Porep und Elias Molitor betreuen in der Rechtsanwaltskanzlei Lamster & Partner das rechtliche Fachgebiet Kaufrecht. Ein Anwalt im Kaufrecht befasst sich mit Verträgen, bei denen Ware gegen Geld ausgetauscht wird. Kaufverträge sind die in der Wirtschaftspraxis am häufigsten vorkommenden Austauschgeschäfte. Hier sind sowohl typische Kaufgeschäfte des täglichen Lebens angesiedelt als auch komplexe Vertragsbeziehungen beim Kauf von Unternehmen, Rechten und Immobilien. Einen großen Teil des Kaufrechts machen in der Praxis diverse Arten Vertragsstörungen aus, aus denen sich weitere Ansprüche herleiten können. Im Kaufrecht geht es nicht nur um den Kaufvertrag an sich, sondern auch um kaufrechtliche Gewährleistungsansprüche. Sie finden in der Rechtsanwaltskanzlei Lamster & Partner kompetente anwaltliche Ansprechpartner in allen Kaufrechtsfragen, die Sie gerichtlich und außergerichtlich engagiert vertreten.

 

Was ist Kaufrecht?

 

Im Fokus des Kaufrechts steht der Kaufvertrag. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) normiert diesen Vertragstyp als einen Vertrag, bei den ein Kaufgegenstand wie eine Sache, ein Recht, eine Forderung oder eine andere vermögenswerte Position das Zentrum einer vertraglichen Einigung zwischen mindestens zwei Parteien bildet. Ein Käufer und ein Verkäufer einigen sich durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen (Angebot und Annahme) über die dauerhafte Überlassung des Kaufgegenstandes durch Verkäufer und die Annahme sowie Kaufpreiszahlung durch den Käufer. Was sich in dieser Form recht kompliziert anhört, folgt dem einfachen Austausch von Ware gegen Geld. Vom Kaufgegenstand kann es abhängen, ob der Vertrag an bestimmte Formerfordernisse gebunden ist. So müssen etwa Kaufverträge über Immobilien notariell beurkundet werden.

 Kaufvertrag wird unterschrieben

Der Anwalt im Kaufrecht

 

Der Anwalt im Kaufrecht nimmt sehr unterschiedliche Aufgaben wahr. Er kann Kaufverträge entwerfen, Ansprüche prüfen, die sich aus Kaufverträgen ergeben und/oder kaufrechtliche Ansprüche seines Mandanten gerichtlich und außergerichtlich geltend machen. Häufig wird es Ihnen als Mandant im Kaufrecht darum gehen, aus Ihrer Sicht „missglückte“ Kaufverträge abzuwickeln. Juristen sprechen in diesen Fällen von Vertragsstörungen.

 

Beispielsweise kann es sein, dass Ihr Vertragspartner den Ihnen zustehenden Kaufpreis nicht entrichtet oder als Käufer Ihre Ware nicht annimmt. Es kann auch sein, dass man Ihnen nicht das geliefert hat, was im Kaufvertrag beschrieben wurde. Ein gekaufter Gegenstand kann mangelhaft sein. Vielleicht ist der von Ihnen gekaufte Gegenstand auch mit Rechten Dritter belastet oder geht unter, bevor er Sie erreicht. In allen diesen Fällen ist der Anwalt im Kaufrecht Ihr Ansprechpartner. Er wird Sie umfassend zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten im jeweiligen Fall beraten und Ihre Ansprüche dann auch geltend machen.

 

Gerichtsbarkeit im Kaufrecht

 

Kaufrechtliche Angelegenheiten sind Teil des Zivilrechts. Die meisten Ansprüche ergeben sich aus dem BGB. Für Streitigkeiten aus dem Kaufrecht sind in der Regel die Zivilgerichte zuständig. Bezüge zu anderen Rechtsgebieten sind möglich. Beispielsweise kann ein bestimmtes Verhalten im Zusammenhang mit einem Kaufvertrag oder dessen Abwicklung betrügerische Elemente enthalten. Dann ergeben sich Bezüge zum Strafrecht. Ihr Anwalt in der Rechtsanwaltskanzlei Lamster & Partner wird Ihren Kaufrechtsfall stets umfassend betrachten.

 

Sie haben ein Rechtsproblem aus dem Kaufrecht? Im Raum Freiburg und Umgebung ist die Rechtsanwaltskanzlei Lamster & Partner Ihre erste Adresse.