Digitaler Nachlass – so treffen Sie wirksam Vorsorge!
Viele Menschen setzen sich bewusst mit der Regelung Ihres Nachlasses auseinander.
Indem sie beispielweise ein Testament errichten, wollen sie dafür sorgen, dass ihr letzter Wille in ihrem Sinne ausgeführt wird. Dabei wird häufig übersehen, dass auch das Schicksal persönlicher digitaler Daten und Rechtspositionen der Regelung bedarf. Zu Lebzeiten bauen wir durch unsere intensive Internetnutzung eine Vielzahl von digitalen rechtlichen Beziehungen auf. Ungeregelt haben unsere Erben nur Zugriff auf diesen Daten.
In der Rechtsanwaltskanzlei Lamster & Partnerin Freiburg unterstützen wir Sie dabei, auch dieses Segment Ihres Nachlasses für den Todesfall zu regeln. Ein Fachanwalt für Erbrecht ist Ihr kompetenter Ansprechpartner für alle Fragen des digitalen Nachlasses.
Was ist ein digitaler Nachlass?
Zu Lebzeiten bauen wir über Vertragsbeziehungen zu Host-, Access- und E-Mail-Providern, zu Cloud-Diensten, zu verschiedenen Anbietern sozialer Netzwerke oder über virtuelle Konten rechtlich relevante Positionen auf. Diese Rechtspositionen haben eine rechtliche und wirtschaftliche Bedeutung. Sie interessieren unsere Erben nicht nur aus sentimentalen Gründen. Nach unserem Tod verbleiben diese Daten zunächst bei dem jeweiligen Anbieter, der unter Umständen ganz eigene Verfahrensweisen für solche Daten vorsieht. Diese müssen nicht immer dem entsprechen, was wir uns vorstellen. Dabei machen wir uns oft nicht bewusst, dass persönliche Daten für verschiedene Teilnehmer am digitalen Leben einen hohen wirtschaftlichen Wert ausmachen können. Schlimmstenfalls überlassen wir unseren Erben nach unserem Tod eine Situation, in der sie sich mühsam mit den entsprechenden Providern auseinandersetzen sowie durch verschiedene Accounts, Zugangsvoraussetzungen und Vertragsbedingungen kämpfen müssen. In letzter Zeit sind einige gerichtliche Rechtsstreitigkeiten in diesem Feld bekannt geworden und haben die Aufmerksamkeit auf das Thema gelenkt.
Ein ungeklärter Todesfall – der Streit um Facebook-Daten
In einem besonders interessanten Fall wollten Eltern Zugriff auf den Facebook Account ihrer unter ungeklärten Umständen verstorbenen Tochter haben. Sie wollten Gewissheit zu der Frage gewinnen, ob hier eine Selbsttötung gegeben war und erhofften sich entsprechende Informationen aus dem Facebook Account Ihrer Tochter. Die Plattform verweigerte den Zugriff auf die Daten durch mehrere gerichtliche Instanzen hindurch. Der Bundesgerichtshof BGH setzte sich anhand dieses Falls intensiv mit dem digitalen Nachlass im Erbrecht auseinander. Im Ergebnis wurde Facebook verpflichtet, den Eltern einen Zugriff auf den Account gewähren – nach jahrelangen belastenden Rechtsstreitigkeiten. Das Beispiel zeigt deutlich, wie bedeutsam ein digitaler Nachlass auch für die Erben sein kann.
Eine Vollmacht regelt den digitalen Nachlass
Rechtlich gesehen gehören unsere Daten zum Nachlass wie physisch verkörperte Gegenstände auch. Es gilt das Erbrecht mit allen Konsequenzen. Ähnlich wie Zugänge zu Bankkonten brauchen wir für unsere digitalen Rechtsbeziehungen aber eine besondere Vorsorge, damit auch nach unserem Tod alles in unserem Sinne verläuft. Für unsere Bankbeziehungen stellen wir deshalb idealerweise einer Vertrauensperson eine Vorsorgevollmacht aus. Ähnlich ist mit dem digitalen Nachlass zu verfahren. Wenn wir zu unseren Lebzeiten eine Liste mit unseren digitalen Rechtsbeziehungen einschließlich der Zugangsvoraussetzungen wie Passwörtern an einem geschützten Ort hinterlegen und diese für den Fall unseres Todes über eine vorausverfügende Vollmacht einer Vertrauensperson zugänglich machen, ist das eine gute Ausgangsbasis. Wir überlassen unsere digitalen Lebensspuren nicht anonymen Plattformen mit eigenen wirtschaftlichen Interessen. Wir haben uns in der Lamster Kanzlei in Freiburg schon sehr frühzeitig mit dieser Problematik auseinandergesetzt. Als Fachanwalt für Erbrecht bieten wir Ihnen rechtlich anerkannte und praktikable Lösungen für Ihren digitalen Nachlass an.
Was gehört in eine Vollmacht zum digitalen Nachlass?
Sie bestimmen in dieser Vorausverfügung, wie mit Ihrem digitalen Erbe umgegangen werden soll. Möchten Sie beispielsweise, dass Ihr Facebook Account auf einen Gedenkstatus gesetzt wird oder soll er nach Ihrem Tod gelöscht werden? Hier geht es auch darum, was mit Fotos auf Ihren Plattformen nach Ihrem Tod geschehen soll. Verfügen Sie, wie mit Daten auf Endgeräten wie Computern und den Geräten selbst verfahren werden soll. Denken Sie dabei auch an Ihr Smartphone.
Wie kann eine Vorausverfügung zum digitalen Nachlass wirksam errichtet werden?
Es gelten die allgemeinen Anforderungen im Erbrecht, die auch für andere Vorsorgevollmachten relevant sind. Die Verfügung sollte von Ihnen handschriftlich verfasst werden, Ihre eigenhändige Unterschrift tragen sowie das Datum der Abfassung. Inhaltich muss deutlich werden, dass die Verfügung über Ihren Tod hinaus Geltung haben soll. Übergeben Sie das Dokument zu Lebzeiten einer Person Ihres Vertrauens und informieren Sie weitere Erben über Ihre Vorsorge zum digitalen Nachlass. Sinn macht Ihre Verfügung nur, wenn Sie regelmäßig für eine Aktualisierung der Daten sorgen. Andere Varianten dieser Vollmachten können unter Hinzuziehung eines Rechtsanwalts oder Notars wirksam errichtet werden.
Wir beraten Sie in der Rechtsanwaltskanzlei Lamster & Partner in Freiburg umfassend zum digitalen Nachlass und unterstützen Sie aktiv bei Ihren Regelungen zur Vorsorge in diesem Bereich.