Die Schenkung – gute Alternative im Erbrecht?
Schenkungen sind ihrer Definition nach unentgeltliche Zuwendungen an den Beschenkten und bereichern diesen. Was so einfach klingt, wirft in der Rechtspraxis häufig Fragen auf. Erblasser sehen in diesem Rechtsinstrument eine ergänzende Möglichkeit, ihre Vermögensnachfolge zu regeln. Ob und wann eine Schenkung in diesem Zusammenhang sinnvoll sein kann, erschließt sich nicht auf den ersten Blick. Hier kommen unter anderem steuerliche Aspekte ins Spiel. Lassen Sie sich in der Rechtsanwaltskanzlei Lamster & Partner vom Fachanwalt für Erbrecht kompetent zum Thema beraten. So regeln Sie Ihren Nachlass und Ihre Erbschaft immer nach Ihren persönlichen Vorstellungen zugunsten aller Beteiligten.
Schenkungen und ihr rechtlicher Status
Mit unentgeltlichen Zuwendungen an eine Person sind bestimmte rechtliche Folgen verbunden. Ein Vermögensanteil des Schenkers geht ohne Gegenleistung in das Vermögen des Beschenkten über. Der Bereicherungsaspekt weckt das Interesse des Finanzamtes, das eine Schenkung wie eine Erbschaft behandelt und Schenkungssteuer erhebt. Freibeträge, die auch für Erbschaften gelten, werden ebenso auf Schenkungen angewendet. Das heißt in der Konsequenz, dass nicht jeder Schenkungsvorgang ohne eine steuerliche Belastung für den Beschenkten vollzogen werden kann. Es bedeutet auch, dass ein Schenker alle 10 Jahre erneut die Freibeträge für steuerlich günstige Schenkungen nutzen kann. Schenkungen können somit Möglichkeiten strategisch kluger Nachlassentscheidungen sein. Dennoch lösen manche Schenkungen später zwiespältige Gefühle beim Schenker aus. Die Beziehungen zwischen Schenker und Beschenktem können sich beispielsweise nach der Zuwendung so verschlechtern, dass der Schenker die Verfügung rückgängig machen will. Auch bestimmte Wechselfälle des Lebens, die nach der Verfügung eintreten, können den Wunsch nach einem Widerruf der Schenkung aufkommen lassen. Hier entstehen nicht selten komplexe Rechtsstreitigkeiten, beispielsweise, wenn es um verschenkte Immobilien geht.
Schenkungen – gut vorbereiten und sich anwaltlich beraten lassen
Wer Schenkungen später nicht bereuen oder mit für den Beschenkten übermäßig belastenden Steuerfolgen durchführen möchte, sollte nur nach umfassender rechtlicher Beratung schenken. In der Lamster Kanzlei aus Freiburg haben wir viel Erfahrung mit Schenkungen. Wir klären Sie als Fachanwalt für Erbrecht nicht nur über die rechtlichen Folgen eines Schenkungsvorganges auf. Wir beraten Sie ebenso ausführlich zu den Freibeträgen, die für Beschenkte gelten. Diese bewegen sich je nach Verwandtschaftsgrad der Beschenkten zwischen 20.000 EURO und 500.000 EURO. Allein die Höhe dieser Freibeträge lässt erkennen, dass Schenkungen attraktive Möglichkeiten zur Regelung Ihrer Vermögensnachfolge sein können. Diese entwerfen wir gern in der Gesamtheit mit Ihnen. Meist empfiehlt sich eine Kombination aus Verfügungen unter Lebenden und letztwilligen Verfügungen.
Problematische Schenkungen und ihr Widerruf
Wir sind in der Lamster Kanzlei darauf vorbereitet, Ihnen bei speziellen Schenkungen und nachfolgenden Rechtsakten die Rechtslage im Erbrecht zu verdeutlichen. Vielleicht kennen Sie Schenkungen unter Auflagen noch nicht. Sie wissen möglicherweise auch nicht, wie Sie als Schenker Ihre Interessen bei der Schenkung von Immobilien wahren oder groben Undank geltend machen, um die Schenkung rückabwickeln zu können. Hier sind wir Ihre Ansprechpartner.
Wir beraten und vertreten Sie bei einem Widerruf von Schenkungen, sorgen für die Einhaltung von Formalien und möglichen Fristen. Gern vertreten wir auch Ihre Interessen, wenn Sie sich gegen den Widerruf einer Schenkung rechtlich verteidigen müssen.
Schenkungen erstrecken sich vielfach auf hohe Vermögenswerte und werden nicht selten vorausschauend Jahrzehnte vor dem Tod eines Schenkers vollzogen. Er strebt damit eine Ordnung seines Nachlasses und den Erhalt von Vermögenswerten in seiner Familie an. Was aber, wenn später noch zu seinen Lebzeiten verschenkte Vermögenswerte zum Beispiel durch eine Insolvenz beim Beschenkten verloren zu gehen drohen? Oder wie schafft man eine Gleichstellung der Kinder im Erbfall, wenn man einem Kind zu Lebzeiten einen größeren Vermögensvorteil schenken möchte? Kann man hier eine Anrechnung bestimmen und wann muss diese erfolgen? Wir haben in der Rechtsanwaltskanzlei Lamster & Partner Lösungen für solche Fälle und zeigen Ihnen auch, wie Sie sich bei Schenkungen vorsorglich absichern können. Schenkungen in größerem Umfang sollten niemals Spontanentscheidungen sein. Ihre Rechtsfolgen können gravierend sein – für den Schenker und den Beschenkten.