Die Eigenbedarfskündigung – nicht ohne Ihren Rechtsanwalt
Eine Eigenbedarfskündigung wirksam auszusprechen und durchzusetzen, gehört zu den anspruchsvollsten Themen im Mietrecht. Das liegt vor allem an den hohen Ansprüchen, die der Gesetzgeber und die Gerichte an die Begründung sowie formale Durchführung einer solchen Kündigung stellen. Über die Rechtsmäßigkeit von Eigenbedarfskündigungen wird regelmäßig erbittert gestritten, und die Vermieterseite kommt vielfach an einer Räumungsklage nicht vorbei. Auch letztere ist hoch komplex, kann zeit- und kostenintensiv werden. Vermieter sind deshalb gut beraten, Eigenbedarfskündigungen von Anfang an und besonders in der eigentlichen Durchsetzungsphase von spezialisierten Rechtsanwälten begleiten zu lassen. In der Rechtsanwaltskanzlei Lamster & Partner in Freiburg sind wir sehr erfahren in diesen Fällen.
Was gilt als Eigenbedarf und wie schnell kann er angemeldet werden?
Eigenbedarf ist gegeben, wenn der Vermieter Wohnraum für sich selbst oder für eine zu seinem Hausstand gehörende Person, beziehungsweise für einen Familienangehörigen zu Wohnzwecken braucht.
Das Wohnraummietrecht ist in großen Teilen ein Mieterschutzrecht. Der Gesetzgeber sieht den Mieter als die wirtschaftlich schwächere Partei im Vergleich zu Vermietern und schützt seine Interessen. Deshalb wird an eine Kündigung des Vermieters zur Geltendmachung von Eigenbedarf auch ein besonders hoher Maßstab angelegt. Beispielweise gilt bei umgewandeltem Wohnraum – eine Wohnung wird während der Mietzeit in eine Eigentumswohnung umgewandelt – regional unterschiedlich eine Sperrfrist von bis zu 10 Jahren für die Anmeldung von Eigenbedarf.
Weiterhin darf der Eigenbedarf nur zu Gunsten bestimmter Personen aus dem Umfeld des Vermieters geltend gemacht werden und unter Umständen muss eine Ersatzwohnung angeboten werden. Da der Bundesgerichtshof (BGH) die Anforderungen an Eigenbedarfskündigungen immer wieder im Einzelfall graduell anzieht oder lockert, besteht für die Vermieterseite in diesem Bereich eine erhebliche Rechtsunsicherheit. Dies gilt umso mehr, da er bei einer unrechtmäßigen Eigenbedarfskündigung schadensersatzpflichtig gegenüber dem Mieter werden kann. Lassen Sie sich deshalb bereits von einem Rechtsanwalt beraten, wenn Sie erst planen, Eigenbedarf anzumelden.
Welche Kündigungsfristen gelten bei Eigenbedarf gegenüber dem Mieter?
Die Kündigungsfristen staffeln sich nach der Dauer des Mietvertrages:
War die Wohnung weniger als fünf Jahre an den Mieter vermietet, kann ihm mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden. Bei 5 bis 8 Jahren Mietdauer liegt die Kündigungsfrist bei 6 Monaten. Besteht der Mietvertrag seit mehr als 8 Jahren, ist eine Kündigungsfrist von 9 Monaten einzuräumen.
Lassen Sie sich zu diesen Fristen und Ihrer Berechnung bei uns in der Rechtsanwaltskanzlei Lamster & Partner Freiburg beraten.
Die Durchsetzung der Eigenbedarfskündigung mit der Räumungsklage
Eigenbedarfskündigungen gehen selten ohne Widerspruch des Mieters durch. Vermietern bleibt dann nichts anderes übrig, als Klage auf Räumung wegen Eigenbedarf zu erheben, wenn der Mieter nach Setzen einer Nachfrist nicht auszieht. Das gerichtliche Verfahren kann einige Zeit in Anspruch nehmen, das Mietrecht gibt hier keine festen Zeiträume vor. Da im Verfahren die Eigenbedarfskündigung rechtlich geprüft wird, kommt es darauf an, dass ihre Begründung und der formelle Ablauf einer gerichtlichen Überprüfung standhalten. Nur dann kann das Ziel – das Erlangen eines Räumungstitels – erreicht werden. Der Mieter wird der Kündigung vor Gericht widersprechen und sich gegen die Räumung verteidigen. Gut vorbereitet werden Sie auf der Vermieterseite durch die spezialisierten Rechtsanwälte bei uns in der Rechtsanwaltskanzlei Lamster & Partner Freiburg.
Aus dem Räumungstitel vollstrecken
Wird der Klage auf Räumung wegen Eigenbedarf stattgegeben, ergeht ein Räumungstitel, aus dem vollstreckt werden kann. Ein Gerichtsvollzieher wird hinzugezogen, der die Räumung für einen bestimmten Tag zu einer bestimmten Uhrzeit ankündigt. Zu diesem Termin wird er den Mieter aus der Wohnung weisen. Es können unter Umständen zusätzliche Aufwendungen für die Einlagerung von Möbeln und Mietergegenständen entstehen. Hier kommt es auf die Umstände des Einzelfalls sowie auf den Wortlaut des Vollstreckungstitels an.
Eigenbedarfskündigungen gehören in die Hände des erfahrenen Rechtsanwalts
Vertrauen Sie den Rechtsanwälten in der Freiburger Rechtsanwaltskanzlei Lamster & Partner die anspruchsvolle Eigenbedarfskündigung und ihre Durchsetzung an. Ersparen Sie sich zusätzliche Kosten und Zeit durch vergebliche Versuche, eine Eigenbedarfskündigung ohne rechtsanwaltliche Begleitung durchzusetzen.