Mietrecht-Freiburg

Mietrecht in Freiburg vertritt Sie die Rechtsanwaltskanzlei Lamster & Partner

Sie suchen einen Rechtsanwalt in Mietrechtsfragen in Freiburg? Bei uns finden Sie qualifizierten Rechtsrat in allen mietrechtlichen Rechtsangelegenheiten in Freiburg und Umgebung. Wir vertreten Sie engagiert – außergerichtlich sowie gerichtlich. Als Mieter erfahren Sie bei uns mehr zu Ihren Rechten und deren Durchsetzung im Mietverhältnis. Auch Vermietern stehen wir zur Verfügung, zum Beispiel, wenn es um eine Eigenbedarfskündigung geht. Wir sind Ihre Rechtsanwälte im Mietrecht.

Tafel zum Mietrecht mit Schlagworten
Das Mietrecht umfasst viele Facetten – Lassen Sie sich in unserer Kanzlei im Herzen von Freiburg beraten!

Das Mietrecht – ein komplexes Rechtsgebiet

Mietrechtliche Angelegenheiten beschäftigen die betroffenen Streitparteien intensiv und wirken sich bis in den Alltag Betroffene aus. Das gilt besonders für das Wohnraummietrecht. Der Gesetzgeber hat der besonderen Natur des Wohnraummietvertrages, der auf Dauer ein besonderes Rechtsverhältnis zwischen den Parteien begründet, mit vielen Vorschriften Rechnung getragen, die dem Schutz des wirtschaftlich schwächeren Wohnungsmieters dienen. Ergänzt wird diese besondere Sichtweise durch eine umfangreiche Rechtsprechung in diesem Bereich. Wenn sich Mietvertragsparteien streiten, geht es in der Regel um eine Störung im Mietvertragsverhältnis. Eine der Vertragsparteien kommt aus der Sicht der anderen Partei ihren vertraglichen Pflichten nicht nach. Vielfach entzünden sich Auseinandersetzungen auch daran, dass Mietwohnraum ein wertvolles und rares Gut ist, das nicht einfach zu ersetzen ist. Einseitige Beendigungen besonders von Vermieterseite aus werden nicht gern hingenommen.

Typische Problemfelder im Wohnraummietrecht

Die mit Mietsachen befassten Zivilgerichte müssen sich wiederholt mit einer Reihe von Themen auseinandersetzen, die in vielen Mietverhältnissen zu Störungen führen. Dabei geht es insbesondere um die Pflichten von Mietern und Vermietern sowie um rechtliche Reaktionsmöglichkeiten der Betroffenen auf Pflichtverstöße der anderen Seite. Im Laufe der Zeit verändern sich die Bewertungen und Sichtweisen zu verschiedenen mietrechtlichen Problemen. Das geschieht auch deshalb, weil diese immer wieder wechselnden Lebensgewohnheiten und Veränderungen im Alltag angepasst werden. Es ist deshalb wichtig, in Mietrechtsfragen immer auf dem neuesten Stand zu sein. Wir sorgen in der Rechtsanwaltskanzlei Lamster & Partner dafür, dass unsere Mandanten stets an den neuesten Entwicklungen und Erkenntnissen im Mietrecht teilhaben. Dabei geht es nicht nur um gerichtliche Entscheidungen im Raum Freiburg, sondern bundesweit um richtungsweisende Urteile.

Kleinreparaturen, Schönheitsreparaturen und Renovierungspflichten – was gilt für Mieter?

Immer wieder streiten Mietparteien darüber, wer die Kosten für bestimmte Arbeiten in der Wohnung zu tragen hat. Grundsätzlich ist es Hauptpflicht des Vermieters, die Wohnung instand zu halten. Bestimmte Pflichten können zum Teil auf den Mieter abgewälzt werden. Das betrifft zum Beispiel sogenannte Kleinreparaturen. Hieran kann nach herrschender Meinung in der Rechtsprechung der Vermieter den Mieter vertraglich bis zu einem Betrag von etwa 100 EUR beteiligen.
Mieter werden regelmäßig zu sogenannten Schönheitsreparaturen vertraglich verpflichtet. Diese Renovierungspflichten werden vor allem zum Ende der Mietzeit aktuell. Dabei setzt die Rechtsprechung der Übertragung der Renovierungspflicht auf den Mieter relativ enge Grenzen. Besonders kritisch betrachten die Richter dabei die Ausgestaltung entsprechender Klauseln im Mietvertrag. Wie diese ausgestaltet sein müssen, um rechtliche Wirksamkeit zu erlangen, dazu sind in den letzten Jahren verschiedene Urteile ergangen. Wenn sich der Vermieter bei der Formulierung der Klausel nicht an die Grundsätze der Rechtsprechung hält, ist die gesamte Klausel unwirksam und der Mieter muss nicht renovieren. Neben der entsprechenden Ausgestaltung der Klausel ist auch noch entscheidend, in welchem Zustand sich die Wohnung bei Einzug des Mieters befand.
Für Mieter lohnt es sich deshalb, entsprechende Renovierungsklauseln in ihrem Mietvertrag vom Rechtsanwalt ihres Vertrauens auf rechtliche Wirksamkeit prüfen zu lassen.

Mietminderung und Untermiete – was dürfen Mieter?

Treten Mängel an der Mietsache auf, die den Mieter in deren Gebrauch beeinträchtigen, stellt sich die Frage einer möglichen Mietminderung. Grundsätzlich hat der Vermieter den einwandfreien Zustand der Mietsache zu gewährleisten. Dieser Hauptpflicht des Vermieters steht die Pflicht zur Zahlung des Mietzinses aufseiten des Mieters gegenüber. Im Falle von Mängeln kommt daher eventuell eine Minderung des Mietzinses infrage. Hierbei geht es um die Umstände des Einzelfalls. Deshalb sollten Mieter keineswegs eigenmächtig Mietminderungen in einer bestimmten Höhe vornehmen, sondern sich vorher rechtsanwaltlich beraten lassen. Erfolgt eine Mietminderung zu Unrecht, verletzt der Mieter seinerseits seine vertraglichen Pflichten. Es ist bei der Vornahme der Mietminderung wichtig, eine bestimmte Vorgehensweise einzuhalten. Wir stehen Ihnen in der Rechtsanwaltskanzlei Lamster & Partner zu diesem Thema beratend und vertretend zur Seite.
Auch die Thematik Untermiete führt häufig zu Auseinandersetzungen zwischen Mietvertragsparteien. Regelmäßig dürfen Sie als Mieter nicht ohne Einwilligung des Vermieters untervermieten. Lassen Sie sich von uns entsprechend beraten.

Mieterhöhung und Kündigung wegen Eigenbedarfs – was darf der Vermieter?

Die Bereiche Mieterhöhung und Eigenbedarfskündigung gehören zu den schwierigsten Feldern im Miet- bzw. Wohnungseigentumsrecht. Das geht sowohl formal als auch inhaltlich. Gleich, ob Sie Mieter oder Vermieter sind, leiten Sie entsprechende Schritte nicht ohne vorherige qualifizierte rechtsanwaltliche Beratung ein. Wir führen Sie sicher durch die formalen Anforderungen bei der Mieterhöhung und auch bei der Eigenbedarfskündigung, wenn Sie Vermieter sind. Bei Mietern prüfen wir entsprechende Mieterhöhungsbegehren auf rechtliche Wirksamkeit. Auch eine vom Vermieter ausgesprochene Eigenbedarfskündigung unterziehen wir einer entsprechenden rechtlichen Prüfung. Im Bedarfsfall leiten wir für Sie gerichtliche Schritte ein.

Die mietrechtliche Abmahnung – was ist dabei zu beachten?

Viele Menschen kennen eine Abmahnung aus dem Arbeitsrecht. Auch das Mietrecht kennt dieses Instrument, mit dem eine Person dazu aufgefordert wird, ein nicht gewünschtes Verhalten zu unterlassen. Eine Abmahnung vonseiten des Vermieters kann eine fristlose Kündigung vorbereiten. Der Vermieter bringt damit zum Ausdruck, dass er ein von ihm gerügtes vertragswidriges Verhalten aufseiten des Mieters nicht akzeptiert. Sie sollten daher im Hinblick auf die möglichen Rechtsfolgen als Mieter eine solche Abmahnung ernst nehmen und im Zweifelsfall rechtsanwaltlichen Rat einholen. Ihr Rechtsanwalt wird die entsprechende mietrechtliche Abmahnung auf deren rechtliche Wirksamkeit und Begründetheit prüfen sowie gegebenenfalls weitere Schritte einleiten.
Wir haben Ihnen in aller Kürze einen Überblick über typische rechtliche Problemfelder im Mietrecht gegeben. Sie haben ein anderes mietrechtliches Problem? Sprechen Sie uns an. Mit der Rechtsanwaltskanzlei Lamster & Partner in Freiburg sind Sie auf der sicheren Seite im Mietrecht!