Das Berliner Testament – seine Vor- und Nachteile
Als Berliner Testament wird eine erbrechtliche Gestaltung bezeichnet, die zwischen Ehepartnern sehr beliebt ist. Dabei setzen sich zunächst die beiden Ehegatten gegenseitig als Erben ein, so dass Kinder in der Regel erbrechtlich erst mit dem Tod des letztverstorbenen Ehepartners zum Zuge kommen. In vielen Fällen ist diese rechtliche Konstruktion im Erbrecht sehr vorteilhaft für alle Beteiligten, weil Vermögenswerte in der Familie gehalten werden und der zunächst überlebende Partner nicht mit Erbansprüchen konfrontiert wird.
Es gibt aber Umstände, die Berliner Testamente als weniger geeignet erscheinen lassen, beziehungsweise nach einer modifizierten Form und/oder einem ergänzenden Erbvertrag verlangen. Sie sollten sich deshalb vor der Entscheidung für eine bestimmte erbrechtliche Gestaltung oder für einen Erbvertrag von einem Rechtsanwalt ausführlich beraten lassen. Die Rechtsanwälte in der Rechtsanwaltskanzlei Lamster & Partner in Freiburg sind hier erfahrene Ansprechpartner.
Das Berliner Testament – was ist kennzeichnend für diese Art der letztwilligen Verfügung?
Mit dem gemeinschaftlichen Testament wird der überlebende Ehepartner zunächst Alleinerbe. Er muss daher das Erbe nicht mit den Abkömmlingen teilen. Damit wird eine Aufspaltung des Erbes verhindert, weil ohne eine entsprechende Regelung der überlebende Gatte nur die Hälfte oder bei Gütertrennung nur ein Viertel der Erbmasse erhalten würde. Mit einem Berliner Testament werden zwar Pflichtteile nicht ausgeschlossen, aber die Abkömmlinge verzichten vielfach in Kenntnis ihrer später folgenden Erbenstellung oder durch eine Pflichtteilsstrafklausel auf die Geltendmachung.
Die Vorteile des Berliner Testaments
Berliner Testamente sind nach allgemeinem Verständnis besonders transparente und vermögensschonende erbrechtliche Gestaltungen. Es gelingt mit ihnen oft, große und schwer teilbare Vermögenswerte über mehrere Generationen zu erhalten und erbrechtliche Auseinandersetzungen auf ein Minimum zu beschränken. Der überlebende Ehegatte kann relativ entspannt mit dem Todesfall umgehen, weil er nicht befürchten muss, Vermögenswerte zur Befriedigung der Erbrechtsansprüche von Abkömmlingen zerschlagen zu müssen. Ehepartner sehen den jeweils anderen gut versorgt und gleichermaßen die Interessen der Abkömmlinge gewahrt.
Pflichtteile bleiben rechtlich erhalten
Da die Abkömmlinge beim ersten Erbfall faktisch enterbt werden, können sie ihre Pflichtteile geltend machen. Wenn sich ein Abkömmling dafür entscheidet, laufen die angestrebten Vorzüge des Berliner Testaments zum überwiegenden Teil ins Leere. Ganz ausschließen lässt sich der Pflichtteilsanspruch rechtlich nicht, mit einer Pflichtteilsstrafklausel kann lediglich versucht werden, die Erben von einer Geltendmachung abzubringen. Man droht ihnen dabei dann, dass sie bei vorzeitiger Inanspruchnahme nicht mehr als den Pflichtteil erhalten werden. Unter Umständen kann man auch mit einem Vermächtnis im ersten Erbfall dem Drang nach dem Pflichtteil entgegenwirken.
Die Bindungswirkung des Berliner Testaments und die steuerliche Situation
Probleme kann es bei Berliner Testamenten im Hinblick auf die Bindungswirkung der erbrechtlichen Gestaltung nach dem ersten Todesfall geben. In aller Regel ist der überlebende Ehegatte an die vereinbarte Nacherbenregelung gebunden, auch wenn sich seine Lebensverhältnisse nach dem Tode des Partners ändern. Das macht auch Sinn, insbesondere wenn die Abkömmlinge nicht aus der Ehe der beiden testierenden Ehepartner stammen. Andernfalls könnte der überlebende Partner eigene Erben einsetzen und die Abkömmlinge des verstorbenen Ehegatten würden leer ausgehen.
Andererseits ist die starke Bindungswirkung nicht in jedem Fall die ideale Lösung, zum Beispiel wenn sich der überlebende Partner erneut verheiratet. Es sollte bei der Gestaltung deshalb ein sachkundiger Rechtsanwalt hinzugezogen werden, um mögliche Modifikationen an Berliner Testamenten mit den Beteiligten zu beraten. Das gilt im Übrigen auch für die steuerrechtliche Situation. Berliner Testamente sind im Hinblick auf die Inanspruchnahme von steuerlichen Freibeträgen nicht eben die günstigsten denkbaren Optionen, da diese Freibeträge nach Ablauf verschiedener Zeitspannen erneut entstehen und man sie bei Berliner Testamenten nur einmal in Anspruch nehmen kann. Auch hier ist der erfahrene Anwalt gefragt, zum Beispiel bei uns in der Lamster Kanzlei in Freiburg.
Berliner Testamente optimal mit Ihrem Rechtsanwalt gestalten
Seien Sie auf der rechtlich sicheren Seite, wenn Sie Ihren Erbvertrag oder Ihr Testament – auch in der Form des Berliner Testaments – beim Rechtsanwalt Ihres Vertrauens aufsetzen lassen. Sie können so nicht nur alle Vorteile von Berliner Testamenten nutzen, sondern haben auch die Gewähr, dass die Formalien Ihres Testaments stimmen. Die Anwälte der Rechtsanwaltskanzlei Lamster & Partner in Freiburg stehen Ihnen gern zur Verfügung.