Anwalt für Verkehrsrecht und Schadensregulierung in Freiburg
Das Verkehrsrecht und die Unfallregulierung sind ein weiterer Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit der Rechtsanwälte Martin Lamster, Philipp Porep und Fachanwalt für Verkehrsrecht Jan Kuhlicke.
Bei der Unfallregulierung erfolgt eine schnelle und effiziente Rechtsvertretung der Geschädigten. Über die Geltendmachung des materiellen Schadens am Fahrzeug hinaus ist selbstverständlich auch die Durchsetzung von Schmerzensgeldansprüchen und weiterer Schadensersatzpositionen ein wichtiger Gesichtspunkt.
Was ist Verkehrsrecht bzw. Verkehrsunfallrecht?
Kommt es zu einem Verkehrsunfall, greift automatisch das Verkehrsunfallrecht, um festzustellen, ob und welcher Anspruch auf Schadenersatz besteht. Dabei wird gleichzeitig die Frage gestellt, wer die Kosten für den entstandenen Unfallschaden übernimmt.
Das Verkehrsunfallrecht ist, genauso wie das Verkehrshaftungsrecht, ein Bestandteil des Verkehrszivilrechts. Alle enthaltenen Rechtsgebiete regeln dabei beim Verkehrsrecht die Beziehungen zwischen Privatpersonen.
Leider kann es schneller zu einem Verkehrsunfall kommen, als einem lieb ist. Entsteht ein derartiges ungewolltes Ereignis im Straßenverkehr, entsteht in den meisten Fällen ein Personen- und/oder Sachschaden. Häufig kommt hinzu, dass ein entstandener Verkehrsunfall mit einem Verstoß gegen die StVO (Straßenverkehrsordnung) zusammenhängt. Somit ist in vielen Fällen zusätzlich ein Bußgeld fällig.
Ferner ist es auch möglich, dass ein Strafverfahren eingeleitet wird, welches weitreichende Folgen für den Betroffenen Verkehrsteilnehmer haben kann. Gerade deshalb ist eine umgehende Intervention eines Fachanwaltes für Verkehrsrecht an dieser Stelle sehr sinnvoll.
Haben Sie Fragen zum Thema Bußgelder, Strafrecht, Verstöße gegen die StVO oder im Allgemeinen zum Thema Verkehrsrecht? In diesem Falle beraten und unterstützen wir Sie gerne.
Wie erfolgt die Regulierung bei einem Unfallschaden?
Haben Sie einen Verkehrsunfall, müssen Sie bereits vor Ort agieren und wichtige Vorkehrungen treffen. Diese sind für eine erfolgreiche und reibungslose Schadenregulierung unabdingbar.
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Dabei sind folgende Punkte wichtig:
- Tauschen Sie mit dem anderen Unfallbeteiligten alle Kontaktdaten aus
- Weiter geht es mit der Beweissicherung, bei der Sie Fotos von der Unfallstelle und beiden beschädigten Fahrzeugen erstellen (lieber ein Foto zuviel als eines zu wenig)
- Sind Personen/Zeugen vor Ort, die den Unfall beobachtet haben? Notieren Sie sich deren Kontaktdaten (Name, Adresse und Telefonnummer).
- Des Weiteren ist es wichtig, sich die Daten der gegnerischen Haftpflichtversicherung geben zu lassen. Sie sind besonders wichtig, um im späteren Verlauf Schadensersatzansprüche geltend machen zu lassen.
- Zusätzlich ist es wichtig, den Unfall der eigenen Versicherung zu melden. Hierfür haben Sie eine Woche Zeit. Ist der Unfall selbstverschuldet? In diesem Falle melden Sie den Unfallschaden zusätzlich der Vollkasko.
- Damit es im Zuge einer Schadensregulierung zu keinen Problemen kommt, ist eine Bezifferung des Schadens erforderlich. Dabei haben Sie die Möglichkeit, einen Kostenvoranschlag oder eine Schadensregulierung nach Gutachten erstellen zu lassen.
- Im weiteren Verlauf setzen wir uns als Anwaltskanzlei für Verkehrsrecht und Schadensregulierung mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung in Verbindung. Dabei erfolgt die Durchsetzung der Schadensersatzansprüche. Sind Sie unverschuldet bei dem Unfall geschädigt worden? In diesem Falle muss die Gegenseite die vollständigen Anwaltskosten tragen.
Wichtig: Machen Sie nicht den Fehler, selbst auf Angebote der Schadensregulierung der gegnerischen Versicherung einzugehen. Lassen Sie derartige Vorgänge ausschließlich von einem Anwalt regeln!
Was ist besser: Schadensregulierung nach Kostenvoranschlag oder Gutachten?
Wird im Zuge einer Schadensregulierung ein Kostenvoranschlag vorgelegt, ist er günstiger als ein Gutachten. Hinzu kommt, dass sich der Kostenvoranschlag vor allem bei geringen Schäden eher eignet.
Ein Gutachten hingegen ist weitaus präziser und detaillierter. Das Sachverständigengutachten ist vor allem dann empfehlenswert, wenn größere Schäden entstehen. Allgemein anerkannt ist eine Grenze von ca. 1.500,00 €: Liegt der Schaden voraussichtlich über diesen Betrag, sollte unbedingt ein Gutachten eingeholt werden.
Kontaktieren Sie uns bei Fragen zum Thema Verkehrsrecht und der Schadensregulierung – Wir sind für Sie da!
Sie haben Fragen zum Thema Verkehrsrecht und Schadensregulierung? Bitte zögern Sie nicht, einen Termin für ein unverbindliches Beratungsgespräch zu vereinbaren! Wir sind bundesweit tätig.
Die Rechtsanwälte Martin Lamster, Jan Kuhlicke und Philipp Porep beurteilen kompetent, zuverlässig und rasch sämtliche Haftungsfragen, wobei die außergerichtliche Geltendmachung ebenso geleistet wird, wie die Vertretung vor den Gerichten im Falle der streitigen Auseinandersetzung.
Durch den Einsatz von besonders geschultem Personal und modernster Bürotechnik ist die Abwicklung von Verkehrsunfällen im Sinne der Mandanten gewährleistet. Kurze Kommunikationswege zu Versicherungen, Polizei, Gutachtern und Werkstätten kommen dem Mandanten uneingeschränkt zugute.
Wir sind jederzeit für Sie da und freuen uns auf Ihren Besuch!