Medizinrecht

Das Medizinrecht – Beratung durch die Rechtsanwaltskanzlei Lamster & Partner

Das Medizinrecht ist ein komplexer Rechtsbereich. Dieser zielt auf die Regelung der rechtlichen Beziehung zwischen dem Patienten und dem Arzt sowie den Ärzten untereinander ab. Denn bei knapp 400.000 praktizierenden Ärzten und über 80 Millionen Bundesbürgern sind rechtliche Probleme bei der medizinischen Versorgung an der Tagesordnung.

Was ist der Zweck des Medizinrechts?

Das umfangreiche Rechtsgebiet zielt zunächst auf die Regelungen der Rechtsbeziehungen im medizinischen Bereich ab. Der konfliktträchtige und sensible Lebensbereich soll somit durch den Gesetzgeber klar strukturiert und geordnet werden. Verschiedene Gesetze wie das Patientenrechtegesetz, das Arzneimittelgesetz oder das Heilmittelwerbegesetz beeinflussen diesen Rechtsbereich.

Die verschiedenen Rechtsgebiete im Medizinrecht

Denn das Medizinrecht kann nicht als ein einziges Rechtsgebiet bezeichnet werden. Vielmehr gibt es innerhalb dieses Bereichs vielfältige Regelungskreise, über die Sie ihr Rechtsanwalt für Medizinrecht und Patientenrecht gerne aufklären wird. Das Arzthaftungsrecht, das Sozialversicherungsrecht oder das Arztwerberecht sind nur einige Beispiele dieser Rechtsbereiche. Für Sie als Privatperson sind vor allem die folgenden Bereiche interessant, bei denen Sie tatkräftig durch Ihren Rechtsanwalt für Medizinrecht unterstützt werden können.

Patientenrecht – Behandlungsfehler und Schmerzensgeld einfordern

Grundsätzlich haben Sie als Patient die Möglichkeit, Schadensersatz oder Schmerzensgeld von einem behandelnden Arzt zu fordern. Denn das Patientenrecht gibt Ihnen einen Anspruch auf Schadensersatz bzw. Schmerzensgeld, wenn der Arzt einen Fehler bei der Diagnose oder Behandlung gemacht hat. Denn ein Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht des Arztes sorgt dafür, dass Ihnen ein Schadensersatzanspruch aus § 823 BGB zusteht. Gemeinsam mit Ihrem Rechtsanwalt für Medizinrecht sollten Sie das Patientenrecht und Ihren aktuellen Fall genau studieren, um von guten Erfolgsaussichten profitieren zu können.

Die Patientenverfügung – Unterstützung durch einen Anwalt für Medizinrecht/Erbrecht

Ein weiterer häufiger Fall für die Beratung durch einen Rechtsanwalt ist die Patientenverfügung. Wenn Sie für eine schwere Krankheit oder einen Unfall Vorsorgemaßnahmen treffen wollen, können Sie dies mit Hilfe von einer Vollmacht oder Patientenverfügung tun. Sie können also dank des Patientenrechts bereits präventiv bestimmen, welche Behandlungen in einem solchen Fall durchgeführt werden sollen. Für dieses sensible und wichtige Thema ist eine professionelle Beratung zwingend vonnöten – diese wird in der Rechtsanwaltskanzlei Lamster & Partner durch spezialisierte Rechtsanwältinnen durchgeführt. Ihr Rechtsanwalt aus Freiburg garantiert Ihnen eine rechtssichere Ausgestaltung der jeweiligen Willenserklärung.

Die Arzneimittel- und Medizinprodukthaftung

Darüber hinaus spielen auch das Arzneimittelrecht bzw. die Medizinprodukthaftung für den Patienten eine große Rolle. Schließlich wollen Sie lediglich qualitativ hochwertige Medikamente und Medizinprodukte nutzen, die keinerlei negative Folgen nach sich ziehen. Falls Ärzte, Pharmaunternehmen oder Apotheken allerdings nicht den gesetzlichen Anspruch Genüge leisten, kann es sein, dass Ihnen Schadensersatzansprüche zustehen. Ihr Fachanwalt für Medizinrecht klärt Sie über sämtliche Möglichkeiten auf, sodass Sie das Bestmögliche aus Ihrer Situation herausholen können.

Beratung durch Ihren Rechtsanwalt aus Freiburg

Die hochwertige Beratung der Rechtsanwaltskanzlei Lamster & Partner aus Freiburg richtet sich vornehmlich an Privatpersonen, die von Konflikten aus dem Rechtsbereich Medizinrecht betroffen sind. Ganz gleich, ob Sie Schmerzensgeld aufgrund von Behandlungsfehler einklagen oder eine Patientenverfügung regeln wollen – die Rechtsanwaltskanzlei Lamster & Partner unterstützt Sie bei Ihren Anliegen.