Beratung zur Unfallversicherung in der Rechtsanwaltskanzlei Lamster & Partner
Ein versicherungsrechtlicher Unfallschutz deckt Lebensrisiken ab, die durch ein plötzliches unerwartetes Ereignis zu körperlichen Beeinträchtigungen und weiteren Folgen wie z.B. Berufsunfähigkeit führen. Es gibt private Unfallversicherungen und die gesetzliche Unfallversicherung als Teil der Sozialversicherung, die die Folgen von Arbeitsunfällen abdeckt.
Die Unfallversicherung deckt andere Leistungen ab als die Haftpflichtversicherung, welche Ansprüche gegen den Verursacher des Unfalls übernimmt. Unfallversicherungsrechtliche Ansprüche sind sehr komplexer Natur, weil es dabei auf Sachverständigengutachten und Prognosen von Experten ankommt. Sie sind deshalb gut beraten, sich bei der Durchsetzung von Ansprüchen gegen den Unfallversicherer im Versicherungsrecht durch die Rechtsanwälte der Rechtsanwaltskanzlei Lamster & Partner in Freiburg unterstützen zu lassen.
Private Unfallversicherung: beachten Sie die Versicherungsbedingungen
Unfallversicherer verweigern gern die Zahlung oder leisten sie nicht in der vom Versicherten angenommenen Höhe. Vielfach berufen sie sich dabei auf entsprechende Ausschlüsse in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Unfallversicherung (AUB). Für den Versicherten ist dabei besonders problematisch, dass Unfallversicherer vielfach den eingereichten ärztlichen Gutachten eigene Gegengutachten gegenüberstellen. Die schätzen die zugrundeliegenden medizinischen Sachverhalte zumeist anders ein, als das Versichertengutachten.
Für Betroffene geht es dabei schnell um existenzielle Fragen, wenn zum Beispiel Invalidität festgestellt, die Berufsunfähigkeit anerkannt oder eine Unfallrente gezahlt werden soll. Dabei sind nicht nur inhaltliche Fragen entscheidend, sondern auch Formalien wie beispielsweise Fristen auf Seiten des Versicherten.
Inhaltlich ergeben sich gerade bei der Invaliditätsfeststellung schwierige medizinische Abgrenzungsfragen, die unter Umständen auch Vorerkrankungen mit einbeziehen. Versicherte sind in der Regel sowohl von den inhaltlichen als auch formalen Anforderungen im Streit mit dem Versicherer überfordert. Es kommt die Tatsache hinzu, dass Versicherer häufig einen Vorschuss zahlen, weitere Zahlungen dann aber einstellen. Versicherte können hier häufig nicht gut einschätzen, ob eine bedingungsgemäße Vertragsleistung seitens des Unfallversicherers vorliegt oder nicht. In all diesen Fragen sollte Ihnen ein im Versicherungsrecht spezialisierter Fachanwalt zur Seite stehen, um Ihre Ansprüche dem Grunde und der Höhe nach vollumfänglich durchzusetzen.
Rechtsanwalt einschalten: Anfechtung von Gutachten
Gutachten spielen im Bereich der Unfallversicherung die Hauptrolle bei der Bemessung der Leistung. Solche gutachterlichen Dokumente stützen sowohl den Antrag des Versicherten auf Leistung, als auch in Form eines Gegengutachtens die Ablehnung oder Verringerung der Leistung durch den Versicherer. Gleichermaßen kann auch der Versicherte einem Gutachten des Unfallversicherers ein Gegengutachten gegenüberstellen. Lassen Sie sich zum Thema Gutachten unbedingt kompetent anwaltlich beraten und begleiten. Wir wissen, worauf es bei eigenen Gegengutachten ankommt und wie man ein Gutachten des Versicherers anfechten kann.
Dabei kennen wir uns insbesondere mit den Anforderungen der Allgemeinen Versicherungsbedingungen aus. Dort ist auch geregelt, wie ein Gutachten abgelehnt werden und ein Gegengutachten gestellt werden kann. Bedenken Sie, dass mit den Gutachten häufig komplexe medizinische Fragen erörtert werden, die den medizinischen und rechtlichen Laien überfordern. Wir verfügen aufgrund unserer jahrelangen Erfahrung im Bereich der Unfallversicherungen über die nötige Expertise im Umgang mit medizinischen Feststellungen in Gutachten. Vor allem, wenn es um so existenzielle Leistungen wie die bei Invalidität oder um eine Unfallrente gibt, sollten Sie nicht auf unsere rechtsanwaltliche Unterstützung verzichten.
Auseinandersetzung mit dem Unfallversicherer – holen Sie sich Unterstützung beim Fachanwalt!
Lassen Sie sich in unfallversicherungsrechtlichen Angelegenheiten und im Versicherungsrecht von Anfang an kompetent anwaltlich unterstützen. Idealerweise begleiten wir Sie bereits bei der Antragstellung der Leistung. Da in der Unfallversicherung auch Fristen wichtig sind, sollten Sie keine unnötige Zeit verlieren, uns zu konsultieren.