Mietmängel

Mietmängel – mit Ihrem Rechtsanwalt im Mietrecht auf der sicheren Seite

Der Mietvertrag verpflichtet den Vermieter, eine fehlerfreie und mangelfreie Mietsache zur Verfügung zu stellen. Der Wohnraum muss in einem Zustand sein, der eine vertragsgemäße Nutzung erlaubt. In der Realität sind Mietmängel weit verbreitet. An dieser Stelle entstehen häufig rechtliche Auseinandersetzungen zwischen Mieter und Vermieter. Viele Mieter sind sich unsicher, wie sie sich bei einem Mangel verhalten sollen. Darf der Mieter beispielsweise auf Kosten des Vermieters einen baulichen Mietmangel beheben lassen? Wann und in welcher Höhe kann die Miete gemindert werden, wenn der Vermieter trotz mehrfacher Aufforderung einen Mietmangel nicht behebt? Da es bei einem Mietmangel immer auf die Umstände des einzelnen Falles ankommt, verbieten sich Standardantworten auf diese Fragen. Mieter sind gut beraten, bei Mietmängeln einen im Mietrecht qualifizierten Rechtsanwalt hinzuzuziehen. So können von Anfang an die richtigen Schritte eingeleitet werden. Die Rechtsanwaltskanzlei Lamster & Partner in Freiburg steht Mietern bei Mietmängeln zur Seite.

Mietmängel

Was sind Mietmängel und welche treten häufig auf?

Bei einem Mietmangel wird kein mangelfreier, fehlerfreier Wohnraum zur Verfügung gestellt. Vielmehr schränken Mängel die Tauglichkeit des Wohnraums zur vertragsgemäßen Nutzung ein oder heben diese im schlimmsten Fall sogar ganz auf. Der Mietmangel muss dabei nicht immer in der Mietsache selbst liegen. Es kann auch ein Einfluss von außen einen Mietmangel begründen wie beispielsweise Lärm. In einer groben Kategorisierung unterscheidet man bei den Mängeln Baumängel, Schimmel und Lärm. Ansprüche des Mieters gegen den Vermieter aufgrund von Mietmängeln entstehen in der Regel nur, wenn der Mieter den Mangel nicht zu verantworten hat.

Komplexe rechtliche und tatsächliche Fragen bei Mietmängeln

Rechtlich sind Mietmängel deshalb so schwierig einzuschätzen, weil sich an mehreren Punkten Kontroversen entzünden können. Beispielsweise begründet ein geringer Schaden, der die Nutzung der Mietsache nur unerheblich einschränkt, noch keinen Mangel. Die Frage der Erheblichkeit eines Mangels muss an den Umständen des einzelnen Falles geprüft werden. Ebenso streiten die Mietvertragsparteien oft darüber, wer den Mangel zu vertreten hat. Mag man diese Frage bei einem offensichtlichen Baumangel noch eindeutig klären können, ist das bei Schimmelbildung häufig nicht der Fall. Hat sich in einer Wohnung Schimmel gebildet, wirft der Vermieter dem Mieter in vielen Fällen falsches Lüftungsverhalten vor, der Mieter schiebt die Schimmelentstehung auf die baulichen Gegebenheiten. Auch hier muss an den konkreten Umständen des einzelnen Falls genau geprüft werden, wie sich die Sachlage tatsächlich darstellt. Noch komplexer werden die Problemstellungen, weil häufig verschiedene Faktoren zusammenwirken und einen Mangel begründen.

Symbolbild Mietrecht, Paragraphen, Anwälte

Ansprüche des Mieters bei Mietmängeln

Vielen Mietern ist die Möglichkeit einer Mietminderung bei einem Mietmangel geläufig. Bei einer Mietminderung sind jedoch bestimmte Voraussetzungen zu beachten. Zunächst muss der Vermieter durch den Mieter zur Beseitigung des Mangels aufgefordert worden sein. Kommt der Vermieter der Aufforderung nicht nach, kann grundsätzlich ein Recht zur Mietminderung entstehen. Rechtlich gesehen macht der Mieter mit der Mietminderung ein Zurückbehaltungsrecht für einen Teil der Miete geltend. Die Höhe der Mietminderung ist eine sensible Angelegenheit. Behält der Mieter zu viel Miete ein, riskiert er, dass der Mietvertrag wegen Zahlungsrückstand durch den Vermieter gekündigt wird. Es empfiehlt sich daher, eine geplante Mietminderung mit einem Rechtsanwalt für Mietrecht zu beraten und vorzubereiten. Aus der Rechtsprechung der Gerichte ergeben sich Anhaltspunkte dafür, wie viel bei bestimmten Mängeln bei der Miete gemindert werden darf. Ihr Rechtsanwalt wird mit Ihnen gemeinsam passende Grundsätze für Ihren individuellen Fall erarbeiten.

Aus Mietmängeln können für den Mieter weitere Ansprüche erwachsen. Beispielsweise kann die verspätete Beseitigung eines Mangels einen Schadensersatzanspruch begründen. Hier ist etwa bei einer besonders gravierenden Abweichung von der Sollbeschaffenheit der Mietsache an die Möglichkeit einer außerordentlichen, fristlosen Kündigung des Mietvertrages durch den Mieter zu denken. An diese fristlose Kündigung können sich Schadensersatzansprüche anschließen.

Unter bestimmten Umständen darf der Mieter auch selbst einen Handwerker zur Beseitigung eines Mangels beauftragen und diese Kosten später dem Vermieter in Rechnung stellen. Man spricht in diesem Fall von einer Ersatzvornahme.

Mietmängel – von Anfang an durch Ihren Rechtsanwalt für Mietrecht gut beraten

In der Rechtsanwaltskanzlei Lamster & Partner begleiten wir unsere Mieter-Mandanten bei Mietmängeln umfassend. Wir beraten zu den jeweiligen rechtlichen Möglichkeiten im einzelnen Fall. Wir machen Mietmängel außergerichtlich beim Vermieter geltend und schaffen damit die Voraussetzungen für weitere rechtliche Schritte. Auch im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung vertreten wir als Rechtsanwalt im Mietrecht Ihre Interessen engagiert und kompetent. Wenden Sie sich bei Mietmängeln möglichst früh an unsere Kanzlei. So können wir von Anfang an gemeinsam einen rechtlich erfolgversprechenden Weg einschlagen.