Abmahnung abwehren

Haben Sie eine Abmahnung erhalten? So reagieren Sie richtig!

Wenn Ihr Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis verhaltensbedingt kündigen will, muss er Sie in der Regel erst abmahnen. Hier lesen Sie, was Sie bei einer Rüge am besten tun und welche Möglichkeiten Sie haben, um sich gegen eine Abmahnung zu wehren.

Abmahnung abwehren! Notizzettel "Zum Chef!" auf Tastatur, Symbolbild
Das sieht nach Abmahnung aus. Zu Recht?

Abmahnung abwehren:
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Was ist eine Abmahnung, einfach erklärt?

Die Abmahnung ist ein Begriff aus dem Arbeitsrecht. Ihr Arbeitgeber weist Sie damit darauf hin, dass Sie sich nicht so verhalten haben, wie es in Ihrem Arbeitsvertrag steht.

Welchen Sinn hat für jede(n/s) Abmahnung?

Ihr Arbeitgeber hält damit fest, dass er Sie auf Ihr vertragswidriges Handeln hingewiesen hat. Dazu ist er gesetzlich verpflichtet, wenn er rechtliche Schritte folgen lassen will.

Wann ist die Rüge berechtigt?

Wenn Sie tatsächlich Ihre Pflichten aus Ihrem Arbeitsvertrag verletzt haben. Gründe sind, dass Sie z. B. unpünktlich waren, unentschuldigt fehlen oder auf der Arbeit Anweisungen missachten.

Was bedeutet eine Abmahnung für Sie als Arbeitnehmer?

Diese rechtliche Maßnahme ist ein Warnschuss. Haben Sie sich tatsächlich etwas zuschulden kommen lassen, sollten Sie Ihr Verhalten überdenken. Andernfalls können Sie sich rechtlichen Beistand holen.

Was können Sie dagegen unternehmen und was sollten Sie dabei beachten?

Sie können sich an den Betriebsrat wenden und sich über eine ungerechtfertigte Abmahnung beschweren. Beachten Sie dabei, sich nicht direkt auf ein Streitgespräch mit Ihrem Vorgesetzten einzulassen.

Wie reagieren Sie am besten auf eine Rüge?

Bleiben Sie ruhig und wägen Sie Ihre Möglichkeiten ab. Sie müssen eine unbegründete Maßnahme nicht hinnehmen.

Wie können Sie sich dagegen wehren?

Sie können schriftlich einen Widerspruch einlegen, der zu Ihrer Personalakte genommen wird. Ebenso können Sie einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufsuchen, der Sie kompetent berät und Ihre Interessen vertritt.

Wann ist eine Abmahnung unwirksam?

Ihr Arbeitgeber ist an Fristen gebunden. Er kann Sie nicht für ein Verhalten abmahnen, das mehr als zwei Monate zurückliegt. Übrigens ist die Rüge auch dann gültig, wenn Ihr Arbeitgeber sie mündlich statt schriftlich ausspricht.

Wie lange haben Sie Zeit, um darauf zu reagieren?

Sie als Arbeitnehmer müssen keine Frist beachten, wenn Sie etwas dagegen unternehmen wollen. Zu lang sollten Sie sich jedoch nicht Zeit lassen, da Ihr Arbeitgeber zwischenzeitlich eine verhaltensbedingte Kündigung aussprechen kann.

Wie können Sie sich gegen eine ungerechtfertigte Abmahnung wehren?

Am besten wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht, der Sie umfassend berät und gemeinsam mit Ihnen die nächsten Schritte plant.

Wann ist die Maßnahme nicht gerechtfertigt oder nicht gültig?

Sollte Ihr Arbeitgeber ein Verhalten abmahnen, das Sie vor über zwei Monaten an den Tag gelegt haben, so ist sie ungültig. Wenn Sie sich nicht falsch verhalten haben, ist die Rüge ungerechtfertigt.

Kann der Betriebsrat eine Abmahnung verhindern?

Nein. Ihr Arbeitgeber muss den Betriebsrat nicht hinzuziehen, um Sie abzumahnen. Er muss ihn jedoch anschließend darüber informieren, dass er diese Maßnahme ergriffen hat.

Sollten Sie eine Abmahnung unterschreiben und was passiert, wenn Sie es nicht tun?

Sie sind gesetzlich nicht verpflichtet, das Dokument zu unterschreiben. Es entstehen Ihnen also keine Nachteile, wenn Sie sich weigern. Grundsätzlich sollten Sie die Rüge nicht unterzeichnen, da Sie sich sonst in eine nachteilige Position bringen könnten.

Können Sie eine Abmahnung ablehnen?

Ja, diese Möglichkeit besteht. Dafür reichen Sie eine Gegendarstellung ein. In dieser halten Sie fest, warum Sie sich Ihrer Meinung nach nicht vertragswidrig verhalten haben.

Wann verliert eine Abmahnung ihre Wirkung?

Es gibt bei berechtigten Abmahnungen keine Frist, innerhalb derer sie aus der Personalakte entfernt werden müssten. Die Wirkung wird jedoch geringer, je länger der Vorfall zurück liegt.

Wer zahlt bei einer Abmahnung die Anwaltskosten?

Wenn Sie einen Rechtsanwalt beauftragen, zahlen grundsätzlich Sie selbst die Kosten. Dies gilt auch, wenn sich im Klageverfahren herausstellt, dass die Abmahnung unberechtigt war. Sollten Sie rechtsschutzversichert sein, übernimmt die Versicherung die Verfahrenskosten.

Wann ist eine Abmahnung verjährt?

Eine Rüge verjährt nicht. Sie bleibt daher so lange in Ihrer Akte bestehen, wie Ihr Arbeitsvertrag mit dem Unternehmen andauert.

Wann können Sie eine Abmahnung löschen lassen?

Diese Möglichkeit haben Sie nur bei ungerechtfertigten Rügen.

Das Team der Rechtsanwaltskanzlei Lamster & Partner berät Sie professionell und auf Basis langjähriger Erfahrung bei allen arbeitsrechtlichen Fragen. Sie erreichen uns telefonisch unter 0761 – 5 90 48 22 oder per E-Mail via info@lamster-kanzlei.de. Wir nehmen uns Zeit für Sie!