Die Rechtsanwaltskanzlei Lamster & Partner und die Berufsunfähigkeitsversicherung
Der Eintritt einer Berufsunfähigkeit gehört zu den Lebensrisiken, die mit einer existenziellen Gefährdung des eigenen Lebens einhergehen können. Gerade deshalb lassen sich viele Menschen dieses Risiko von einem speziellen Versicherer abdecken. Tritt der Fall einer Berufsunfähigkeit (BU) dann ein, verweigern diese Versicherungen häufig die Zahlung. Sie berufen sich unter anderem auf komplexe und schwer verständliche Vertragsklauseln, die ihre Zahlungspflicht im Einzelfall ausschließen sollen.
Wer von einer Zahlungsverweigerung der Versicherung betroffen ist, befindet sich in einer sehr schwierigen Situation. Hier ist schnellste anwaltliche Beratung und Unterstützung bei der Durchsetzung der Ansprüche gegen den Versicherungsträger gefragt. Die Rechtsanwälte der Rechtsanwaltskanzlei Lamster & Partner in Freiburg sind erfahren im Umgang mit Berufsunfähigkeitsversicherungen und im Versicherungsrecht. Lassen Sie sich noch heute beraten.
Wann muss die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlen?
Vertraglich hat sich der Berufsunfähigkeitsversicherung verpflichtet, eine monatliche Rente zu zahlen, wenn der Versicherte berufsunfähig wird. Eine Berufsunfähigkeit (BU) beschreibt den Sachverhalt, dass jemand als Folge einer Krankheit, eines Kräfte- oder Körperverfalls seinen zuletzt ausgeübten Beruf voraussichtlich dauerhaft nicht mehr ausüben kann. Damit überbrückt die Berufsunfähigkeitsversicherung in der Regel den Zeitraum vom Eintritt der Berufsunfähigkeit bis zum Rentenalter. Man gilt normalerweise als berufsunfähig, wenn man in dem aktuell ausgeübten Beruf weniger als 50 % der vorher geleisteten Arbeit schaffen kann. Dabei werden die durchschnittlichen Arbeitsstunden zu Grunde gelegt. In der Theorie ist der Eintritt der Berufsunfähigkeit relativ klar definiert, in der Praxis ergeben sich im Kontext der Antragstellung durch den Versicherten allerdings viele Probleme.
Die Leistung bei Berufsunfähigkeit beantragen
Die Zahlung Ihrer Versicherung bei einer BU ist von Ihrem Antrag abhängig.
Sie können als Betroffener bei der Antragstellung gegenüber dem Berufsunfähigkeitsversicherer viele Fehler machen. Das liegt vor allem daran, dass vertraglich durch den Versicherer vorgegebene Bedingungen nicht entsprechend gewürdigt werden und der Antrag damit lückenhaft bleibt. Es obliegt dem Versicherten, den Eintritt der Berufsunfähigkeit nachzuweisen. Dazu sind auch ärztliche Prognosen notwendig. In jedem Fall kommt es besonders auf Inhalt sowie Art und Weise des Vortrags im Antrag an. Hier leistet ein entsprechend spezialisierter Rechtsanwalt wertvolle Hilfestellung. Als Versicherter sollten Sie nie vergessen, dass Sie es auf Seiten der Berufsunfähigkeitsversicherer mit fachlich versierten, erfahrenen sowie juristisch vorgebildeten Experten in Sachen Berufsunfähigkeit und Versicherungsrecht zu tun haben. Für den Versicherer ist der Eintritt einer Berufsunfähigkeit gleichbedeutend mit der Verpflichtung zu einer jahrelangen Leistung an Sie. Es ist aus Sicht der Versicherer deshalb verständlich, dass man nach Argumenten sucht, um diese Leistung zu verweigern. Die Komplexität und Abstraktheit des Sachverhalts Berufsunfähigkeit, der von Seiten des Versicherten mit Leben gefüllt werden muss, kommt dem Versicherungsträger dabei oft zu Hilfe. Die Rechtsanwälte der Rechtsanwaltskanzlei Lamster & Partner in Freiburg lassen Sie in der Auseinandersetzung mit der Berufsunfähigkeitsversicherung nicht allein. Oftmals gelingt es mit anwaltlicher Hilfe, die Leistung bereits ohne gerichtliche Auseinandersetzung durchzusetzen. Schaffen Sie hier Gleichstand mit der juristischen Expertise auf Seiten des Versicherers.
Klage gegen den Berufsunfähigkeitsversicherer
Führen außergerichtliche Maßnahmen bei der Berufsunfähigkeitsversicherung nicht zum Erfolg, sind wir auch bei einer Klage an Ihrer Seite. Wir wissen, worauf es in diesem Verfahren ankommt und nehmen Ihre Interessen gleichermaßen erfahren wie auch kompetent in unsere Hände.
Berufsunfähigkeitsversicherung – Antragstellung nur mit Anwalt!
Wer von einer Berufsunfähigkeit betroffen ist, ist auf die Leistungen der Versicherung angewiesen. Lassen sich deshalb bereits bei der Antragstellung gegenüber dem Versicherer von uns beraten. Verlieren Sie keine wertvolle Zeit, indem Sie sich allein dem fachlich versierten Versicherer aussetzen. Vermeiden Sie mit unserer Hilfe typische Fehler beim Ausfüllen des Antragsformulars und im Versicherungsrecht gegenüber dem Berufsunfähigkeitsversicherer. Übrigens kann es auch hilfreich sein, sich schon vor Abschluss eines Vertrages mit einem Berufsunfähigkeitsversicherer anwaltlich beraten zu lassen. Wir prüfen in diesem Fall den abzuschließenden Vertrag auf typische Klauseln, die eine spätere Geltendmachung der Berufsunfähigkeit erschweren. Beispielsweise verweisen manche Versicherer ihre Versicherten auf Ersatztätigkeiten, die durch den berufsunfähigen Versicherten ebenfalls nicht mehr zu bewältigen sein müssen, bevor eine Zahlungspflicht des Versicherers eintritt. In der Rechtsanwaltskanzlei Lamster & Partner in Freiburg sind Sie in allen Fragen zu Berufsunfähigkeitsversicherung gut beraten. Stellen Sie sich dem Versicherer nur mit einem kompetenten Anwalt an Ihrer Seite.