Verkehrsrecht

Verkehrsrecht in der Rechtsanwaltskanzlei Lamster & Partner Freiburg

Als Verkehrsteilnehmer gerät man schnell in eine rechtliche Auseinandersetzung, muss mit einem Bußgeldbescheid oder sogar einer strafrechtlichen Ermittlung umgehen. Dabei geht es vielfach um einen Verkehrsunfall, in den ein anderer Verkehrsteilnehmer verwickelt ist und/oder um einen Verstoß gegen verkehrsrechtliche Vorschriften, der mit einem Bußgeld oder sogar mit einer Strafe geahndet wird. Gerade im Kontext eines Verkehrsunfalls entsteht eine Vielzahl zivilrechtlicher Ansprüche gegen den Unfallgegner, beziehungsweise gegen seine Haftpflichtversicherung.

Hier ist der rechtliche Laie besonders im Verhältnis zur routiniert agierenden Haftpflichtversicherung seines Unfallgegners ohne qualifizierte rechtsanwaltliche Unterstützung im Nachteil. Auch Bußgeldbescheide ergehen nicht immer zu Recht. Lassen Sie daher die entsprechenden Ansprüche durch einen erfahrenen Rechtsanwalt durchsetzen und behördliche Sanktionen prüfen. Rechtsanwälte Martin Lamster und Philipp Porep sowie Fachanwalt für Verkehrsrecht Jan Kuhlicke stehen Ihnen in der Kanzlei in Freiburg  in allen Rechtsfragen rund um das Verkehrsrecht zur Verfügung.

Schlagworte auf einem Schild zum Thema Verkehrsrecht
Die Lamster Kanzlei aus Freiburg vertritt Sie auch im Verkehrsrecht

Das komplexe Rechtsgebiet Verkehrsrecht

Von gesetzgeberischer Seite ist der Bereich Verkehr in verschiedenen Gesetzeswerken geregelt, die teilweise sehr speziell sind. Der Gesetzgeber regelt zum Beispiel den Zugang zur Teilnahme am Straßenverkehr in einem Kraftfahrzeug über entsprechende Zulassungsregelungen. Er organisiert das Verkehrsgeschehen mit entsprechenden Vorschriften in der Straßenverkehrsordnung, ahndet verkehrsrechtliche Verstöße im Ordnungswidrigkeitengesetz und auch im Strafgesetzbuch. So alltäglich wie die Teilnahme am Straßenverkehr ist, so häufig kommt es auch zu unvorgesehenen Ereignissen in Gestalt von Verkehrsunfällen. Viele verkehrsrechtliche Verstöße setzen an fahrlässigem Verhalten an, das im Alltag schnell realisiert werden kann. Auch wer sich nicht mit einem Fahrzeug im Straßenverkehr bewegt, kann entsprechende verkehrsrechtliche Verstöße begehen. Sogar einige strafrechtliche Vorschriften setzen an allgemeinen Verhaltensregeln an. So kann zum Beispiel jeder, der am Unfallort anwesend ist, den Tatbestand einer unterlassenen Hilfeleistung verwirklichen, sofern er entsprechende Hilfeleistungen am Unfallort pflichtwidrig unterlässt.
Verkehrsrecht ist auch deshalb komplex, weil entsprechende Sanktionen für Betroffene existenzielle Dimensionen annehmen können. Wer etwa als Berufsfahrer auf seinen Führerschein angewiesen ist, kann bei einem entsprechenden Entzug der Fahrerlaubnis große Probleme haben. Auch können sich beispielsweise die körperlichen Folgen eines Verkehrsunfalls für Betroffene massiv auswirken. In allen diesen Fällen die ist qualifizierte rechtliche Beratung bei einem im Verkehrsrecht erfahrenen Rechtsanwalt von großer Bedeutung, um alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen.

Der Verkehrsunfall

Für viele Betroffene steht bei einem Unfall im Verkehr der entsprechende Sachschaden bzw. die Schadensregulierung an erster Stelle, sofern es nicht zu einem Personenschaden gekommen ist. Dabei wird leicht übersehen, dass neben dem Schadensersatzanspruch für den Sachschaden noch viele weitere Nebenansprüche bestehen können, auf die der Geschädigte nicht verzichten sollte. Hier geht es um die Kosten für einen Mietwagen, Verdienstausfall, Schmerzensgeldansprüche und vieles mehr. In dem Dreiecksverhältnis Geschädigter, Unfallgegner und Haftpflichtversicherer ist letzterer routiniert darin, entsprechende Ansprüche des Geschädigten abzuwehren. Wir sorgen in der Rechtsanwaltskanzlei Lamster & Partner in Freiburg dafür, dass alle Ihre Ansprüche im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall geltend gemacht werden. Wir setzen uns mit Haftpflichtversicherern auseinander.

Bußgeldverfahren im Verkehrsrecht und Fahrverbote

Das Bußgeld im Verkehrsrecht gilt als Ermahnung, nicht als Strafe im Rechtssinne und ist im Ordnungswidrigkeitenrecht geregelt. Als Ordnungswidrigkeit werden minder schwere verkehrsrechtliche Verstöße eingestuft. Neben Bußgeldern drohen dem Verkehrssünder auch Eintragungen im Zentralregister in Flensburg sowie der kurzfristige/längerfristige Entzug der Fahrerlaubnis- also ein Fahrverbot. Letztere Sanktion wird häufig auch als Nebenstrafe in verkehrsrechtlichen Strafverfahren verhängt.
Bei Betroffenen gefürchtet ist die Prüfung der Fahreignung durch ein medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU), von dessen positiven Ausgang die Aufhebung der Fahrerlaubnissperre abhängig gemacht wird. Aufgrund der Bedeutung dieser Fahreignungsprüfung für die Rückererlangung der Fahrerlaubnis in der Praxis werden vielfach sehr unseriöse Hilfsangebote gemacht.
Die Rechtsanwälte in der Rechtsanwaltskanzlei Lamster & Partner in Freiburg beraten Sie im gesamten Verkehrsrecht einschließlich der MPU seriös, umfassend und erfahren. Wir helfen Ihnen dabei, entsprechende Maßnahmen von Behörden und Gerichten einzuschätzen, bewerten mit Ihnen zusammen die Erfolgsaussichten von Rechtsbehelfen im Ordnungswidrigkeiten- und Strafrecht, unterstützen Sie bei der Beweisführung sowie Tatsachenfeststellung und vertreten Ihre Interessen engagiert. Wir unterstützen Sie qualifiziert dabei, Ihre Fahrerlaubnis wieder zu erlangen.

Bei Unfall und Bußgeldbescheid zum Rechtsanwalt

Überlassen Sie verkehrsrechtliche Angelegenheiten nicht dem Zufall. Mit qualifizierter Rechtsberatung von Anfang an und entsprechenden Maßnahmen sichern wir in der Rechtsanwaltskanzlei Lamster & Partner in Freiburg Ihre verkehrsrechtlichen Ansprüche gegenüber Haftpflichtversicherern sowie Behörden.