Rechtsberatung

Rechtsberatung in der Lamster Kanzlei

Viele Menschen verbinden mit der Tätigkeit eines Rechtsanwalts hauptsächlich die gerichtliche Arbeit, beziehungsweise die aktive rechtliche Vertretung eines Mandanten im außergerichtlichen Bereich. Dabei wird häufig übersehen, dass die rechtsberatende Tätigkeit ebenfalls einen wesentlichen Teil der Anwaltsarbeit ausmacht.

Rechtsberatungstätigkeiten gehören schon von Gesetzes wegen in die Hände besonders qualifizierter Personen. Daran kann auch die Informationsvielfalt des Internetzeitalters nichts ändern. Sie haben nur bei einer entsprechend qualifizierten Person wie einem Rechtsanwalt die Gewähr, dass Sie tatsächlich zutreffende Informationen zu Ihren Rechtsfragen erhalten. Manche Rechtsgebiete sind ihrer Natur nach Beratung intensiver als andere. Beispielsweise geht es im Vertrags-, Erb- oder Arbeitsrecht vielfach zunächst um eine beratende Tätigkeit, aus der weitere rechtliche Schritte folgen können. Die Rechtsanwälte der Lamster Kanzlei in Freiburg stehen Ihnen beratend zur Verfügung.

Was ist Rechtsberatung und wer darf beratend tätig werden?

Bei der Rechtsberatung handelt es sich um eine Rechtsdienstleistung im außergerichtlichen Bereich, die eine Beratung zu diversen rechtlichen Fragen zum Gegenstand hat. Abzugrenzen sind rechtsberatende Tätigkeiten von der Rechtsbesorgung und der Rechtsvertretung. Vielfach gehen rechtsberatende Tätigkeiten auch in andere Rechtsdienstleistungen über. Die rechtliche Grundlage für die außergerichtliche Rechtsberatung bildet das Rechtsdienstleistungsgesetz. Es erlaubt die uneingeschränkte, außergerichtliche, rechtliche Beratung gegen Entgelt nur bestimmten Personen wie Rechtsanwälten, Rechtsbeiständen, Steuerberatern und Patentanwälten. Auch die Befugnis zu einer unentgeltlichen rechtlichen Beratung ist außerhalb familiärer oder anderer enger persönlicher Beziehungen nur unter der Voraussetzung erlaubt, dass eine Person mit Befähigung zum Richteramt selbst berät oder zur Beratung anleitet, beziehungsweise dass der beratenden Person die entgeltliche Erbringung von Rechtsberatungsleistungen erlaubt ist. Einige andere Personenkreise und Personengruppen dürfen eingeschränkt und unter bestimmten Voraussetzungen rechtsberatend tätig werden. Häufig beschränkt sich ihre Beratungsbefugnis dabei auf ein ganz bestimmtes Sachgebiet wie das Versicherungsrecht oder das Arbeitsrecht. Wir beraten Sie in der Lamster Kanzlei umfassend.

Moderne Formen der Rechtsberatung – das persönliche Gespräch zählt noch immer!

Die große Verbreitung von Medien und Kommunikationsformen wie Internet sowie Telefonie hat zu speziellen Beratungsformen im Rechtsdienstleistungsbereich geführt. So sind inzwischen auch die Online Beratung und die rein telefonische rechtliche Beratung möglich. Besonders in komplexeren rechtlichen Angelegenheiten empfiehlt sich aber immer noch der persönliche Kontakt zu einem Rechtsanwalt Ihres Vertrauens in der Kanzlei. Zum einen deshalb, weil bei schwierigen Rechtsproblemen häufig auch Unterlagen eine Rolle spielen, die an Ort und Stelle im persönlichen Gespräch vom Anwalt mit in die Beratung einbezogen werden können. Außerdem schafft das Vier-Augen-Gespräch in persönlicher Atmosphäre einen anderen Hintergrund als ein relativ anonymes Telefongespräch. Sie erkennen einen guten rechtsanwaltlichen Berater unter anderem daran, dass er sich in diesem persönlichen Gespräch ausreichend Zeit für Sie und Ihre Angelegenheiten nimmt. Ein Gespräch in der Kanzlei hat auch den Vorteil, dass häufig aus der Beratung folgende Schritte wie beispielsweise ein rechtsanwaltliches Schreiben oder der Entwurf einer Klageschrift ebenfalls gleich mit vorbereitet werden können. Besuchen Sie uns in Freiburg in der Lamster Kanzlei!

Die anwaltliche Erstberatung

Eine Erstberatung ist eine besondere Form der rechtlichen Beratung. Sie ist kostenmäßig durch die rechtsanwaltliche Gebührenordnung in einem bestimmten, moderaten Rahmen für Privatpersonen mit maximal 190 EURO gedeckelt. Die Erstberatung ist eine sehr gute Gelegenheit, um ein rechtliches Problem in einem ersten Schritt überschaubar zu machen und die eigenen rechtlichen Möglichkeiten abzustecken. Vielfach bieten auch Rechtschutzversicherungen besondere Bedingungen für die Kostenübernahme einer Erstberatung an. Die Inanspruchnahme einer solchen Beratung sollte also aller Regel nicht am Kostenfaktor scheitern. In einer Erstberatung können Sie den Rechtsanwalt in einem persönlichen Gespräch kennenlernen und danach entscheiden, ob Sie mit ihm gemeinsam weitere rechtliche Schritte unternehmen werden.

Die Rechtsberatung – am besten vom Fachanwalt und Spezialisten!

Die anwaltliche Praxis erfordert aufgrund der Komplexität der verschiedenen Rechtsgebiete heute zunehmend den Spezialisten und nicht den Generalisten. Auch deshalb sollten Sie sich in Rechtsfragen an einen entsprechend spezialisierten Rechtsanwalt wenden, wenn Sie Wert auf eine fachlich kompetente Beratungsleistung legen, die dem neuesten Stand der Erkenntnisse in dem jeweiligen Bereich entspricht.