Wettbewerbsrecht

Anwalt für Wettbewerbsrecht und unlauteren Wettbewerb in Freiburg

Das Wettbewerbsrecht steht im direkten Zusammenhang mit dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Hierin ist der Wettbewerb zwischen allen Marktteilnehmern geregelt. Zusätzlich ist sichergestellt, dass die freie Entfaltung der einzelnen Marktteilnehmer gegeben ist.

Dennoch kommt es in diesem Bereich häufig zu Verletzungen im Wettbewerb. Ist das bei Ihnen auch der Fall? Die Rechtsanwaltskanzlei Lamster & Partner in Freiburg und Umgebung ist Ihr Ansprechpartner und Anwalt, wenn es um das Wettbewerbsrecht und den unlauteren Wettbewerb geht.

Wir reagieren schnell, halten alle erforderlichen Fristen ein und beraten Sie rechtlich kompetent und mit unternehmerischer Weitsicht.

Was ist das Wettbewerbsrecht?

Das Wettbewerbsrecht ist grundsätzlich in zwei Rechtsgebiete unterteilt:

  • Kartellrecht
  • Lauterkeitsrecht

Das Kartellrecht wird durch das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geregelt. Es verhindert, dass am Markt übermäßige Macht angewendet und missbraucht wird. Hierbei ist sichergestellt, dass ein reibungsloser Markt und Wettbewerb stattfinden.

Beim Kartellrecht werden also Bereiche wie Fusionskontrollen, Vergaberecht, Missbrauch von marktbeherrschenden Stellungen und viele andere geregelt.

Demgegenüber steht das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Es regelt, wie ein Wettbewerb laufen soll, damit sich alles fair abspielt. Das Lauterkeitsrecht gibt vor, wie sich einzelne Marktteilnehmer verhalten müssen. Dadurch werden irreführende und aggressive Geschäftspraktiken unterbunden, mit denen sich Unternehmen Vorteile verschaffen möchten.

Über das UWG wird also geregelt, dass sich Produzenten, Anbieter, Händler und weitere Gewerbetreibende an die Regeln und Pflichten halten.

Während das Kartellrecht durch Wettbewerbs- und Kartellbehörden kontrolliert und durchgesetzt wird, kontrollieren sich Marktteilnehmer beim Lauterkeitsrecht in der Regel gegenseitig. Hierfür holen Sie sich rechtlichen Beistand von Anwaltskanzleien und mahnen Wettbewerbsteilnehmer bei Unregelmäßigkeiten ab.

Abmahnungen finden häufig Verwendung

Abmahnungen sind nicht nur im Bereich Wettbewerbsrecht eine gängige und beliebte Methode, um eigene rechtliche Interessen durchzusetzen. Häufig finden sie beispielsweise auch in den Bereichen Marken- oder Patentrechte Verwendung. Ziel ist es dabei, Unterlassungsansprüche durchzusetzen, damit derartige verletzende Methoden zukünftig nicht mehr angewendet werden.

Wie bereits erwähnt, nutzen Wettbewerber in der Regel einen Rechtsanwalt, um eine rechtskonforme Abmahnung zu erstellen und zu versenden. Hierin wird beispielsweise ein Händler dazu aufgefordert, unlautere Handlungen in Zukunft zu unterlassen und sich gleichzeitig im weiteren Verlauf an das Wettbewerbsrecht zu halten.

Damit die zukünftigen unlauteren Handlungen eingehalten werden, wird zusätzlich eine Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert. Hierin wird der abgemahnte Gewerbetreibende dazu verpflichtet, zukünftig irreführende Handlungen zu unterlassen. Darüber hinaus ist die Zahlung aller Abmahnkosten gefordert.

Verletzt der abgemahnte Händler in Zukunft dennoch die rechtlichen Vorgaben und setzt seine Handlungen fort, ist mit empfindlichen Vertragsstrafen zu rechnen.

Auf den ersten Blick sind Abmahnungen eine sehr wirkungsvolle Methode, damit der Wettbewerb sich an rechtliche Vorgaben hält. Allerdings sind Abmahnungen nicht immer inhaltlich korrekt und somit teilweise unwirksam. Oder aber, sie werden für einen Rechtsmissbrauch verwendet.

Haben Sie eine derartige Abmahnung erhalten, sind damit unsicher oder das Kartellamt droht mit der Verhängung eines Bußgeldes oder hat es bereits getan? Unsere Kanzlei Lamster ist auf den Bereich Wettbewerbsrecht spezialisiert und unterstützt Sie in diesem Falle gerne.

Wie kann ein Anwalt beim Wettbewerbsrecht unterstützen?

In folgenden Bereichen und Situationen unterstützt Sie ein Anwalt beim Wettbewerbsrecht:

  • Gemeinsam sorgen wir dafür, dass Sie Abmahnungen vermeiden und sich mit Ihrem Geschäft an die gesetzlichen Vorgaben halten.
  • Dadurch werden die Risiken in sämtlichen Bereichen minimiert und Sie können die Situation deutlich besser einschätzen.
  • Doch wir stehen nicht nur an Ihrer Seite, wenn Sie selbst betroffen sind und Abmahnungen vermeiden möchten. Gleichzeitig stehen wir an Ihrer Seite, wenn Sie andere Wettbewerbsteilnehmer dazu zwingen möchten, sich an das Recht zu halten.

Sie haben Fragen zum Thema Wettbewerbsrecht? Bitte kontaktieren Sie uns!

Wir stehen jederzeit für Fragen und Anregungen zum Thema Wettbewerbsrecht zur Verfügung. Bitte zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren und einen Termin für ein Beratungsgespräch zu vereinbaren. Gerne setzen wir uns zusammen, um Ihre Angelegenheit in Ruhe zu klären.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch!